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24. Februar 2017

Kinder konsequent schützen: Jugendschutz gilt auch im Karneval

Gerade an den Karnevalstagen kommen Kinder und Jugendliche nicht selten zum ersten Mal mit Alkohol in Kontakt. Ist ja Karneval, da kann man mal ein Auge zudrücken? Ganz klar „Nein“. Der Jugendschutz gilt auch im Karneval“, betont Günther Uhrmeister, Leiter des Paderborner Kreisjugendamtes.

Jugendschutzbestimmungen 
Jugendschutz gilt auch im Karneval

Gerade an den Karnevalstagen kommen Kinder und Jugendliche nicht selten zum ersten Mal mit Alkohol in Kontakt. Ist ja Karneval, da kann man mal ein Auge zudrücken? Ganz klar „Nein“. Der Jugendschutz gilt auch im Karneval“, betont Günther Uhrmeister, Leiter des Paderborner Kreisjugendamtes.

Die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen wird auch am kommenden Karnevalswochenende und bei den Rosenmontagsumzügen kontrolliert. Aber auch die Eltern sind in der Pflicht. „Kinder schauen sich sehr genau an, wie sich die Erwachsenen verhalten. Eltern haben eine Vorbildfunktion,“ betont Uhrmeister. Das Paderborner Kreisjugendamt erinnert noch einmal an die wichtigsten Jugendschutzbestimmungen und gibt Tipps, wie Eltern sich erhalten verhalten sollten, um Suchtproblemen der Jüngsten vorzubeugen. Der wichtigste Rat lautet, und das nicht nur zu Karneval: Grenzen setzen und Zeit nehmen für ein klärendes Gespräch.

Generell gilt: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. die Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis Mitternacht bleiben.
Der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige ist generell verboten. Bier, Wein und Sekt sind ab 16 Jahren laut Gesetz erlaubt. Branntweinhaltige Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum und Whisky sind erst ab 18 erlaubt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen, Tabakwaren und Zigaretten nicht an Kunden unter 18 verkauft werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Bestimmungen tragen sowohl die Eltern als auch die Veranstalter und das Verkaufspersonal.

„Alkohol bei Jugendlichen ist ein Gruppenphänomen“, erläutert Carlos Tomé, zuständig für den Kinder- und Jugendschutz im Paderborner Kreisjugendamt. Deshalb sollten sich Eltern für die Feierpläne ihrer Kinder interessieren bzw. die Freunde und Orte kennen, an denen sie sich verabreden. Eltern sollten sich vernetzen und gemeinsame Regeln treffen. Und: „Eltern sind nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was das Gesetz gestattet“, betont Tomé.



Mehr Infos zum Jugendschutz finden Sie hier.

 
 
 

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