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03. Mai 2017

Landtagswahl am 14. Mai 2017

229.091 Bürgerinnen und Bürger im Kreis Paderborn sind zur Wahl aufgerufen 36.647 Briefwähler im Kreis Paderborn

Landtagswahl 2017 (© Fotomontage: Friedberg / Fotolia) 
Landtagswahl 2017 (© Fotomontage: Friedberg / Fotolia)

Sämtliche Ergebnisse, differenziert nach Stimmbezirken, Ortsteilen, Gemeinden bis hin zum Kreis bzw. Wahlkreis, können am Wahlabend live im Internet verfolgt werden. Zu den Ergebnissen gelangen Sie hier.

Wer am Wahlabend unterwegs ist, kann sich über sein Smartphone oder Tablet auf dem Laufenden halten: Die VoteManager App steht in den Stores kostenlos zum Download bereit.


Am Sonntag, den 14. Mai 2017 wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Im Kreis Paderborn sind 229.091 Bürgerinnen und Bürger (2012 waren 226.308) berechtigt, bei der Landtagswahl ihre Stimme abzugeben, so der Stand der Wählerverzeichnisse am 28. April 2017.

Wer darf wählen?

Wählen darf, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und mindestens seit dem 28. April in NRW wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält. Wer seinen Hauptwohnsitz in NRW angemeldet hat, wird automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen und kann dann seine Stimme im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben. Rund drei Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlberechtigung. Der Versand durch die Kommunen ist bereits abgeschlossen.

Zwei Stimmen

Bei der Landtagswahl können erneut - wie auch bei Bundestagswahlen - auf jedem Stimmzettel zwei Kreuze gemacht werden. Mit der Erststimme in der linken Spalte des Stimmzettels unterstützen die Wähler eine konkrete Person aus ihrem Wahlkreis, die für den Landtag kandidiert, und entscheiden über das Direktmandat im Wahlkreis. Mit der Zweitstimme, auf der rechten Seite des Stimmzettels, entscheiden sie sich, unabhängig von der Erststimme, für eine der Parteien, die zur Landtagswahl angetreten und auf dem Stimmzettel vermerkt sind.


Im Wahlkreis 100 Paderborn I stehen zur Wahl:
Nektaria Bader (SPD), Bernhard Hoppe-Biermeyer (CDU), Norika Creuzmann (GRÜNE), Roze Özmen (FDP), Dr. Lutz Martiny (PIRATEN), Holger Drewer (DIE LINKE), Karl-Heinz Tegethoff (AfD).
Bis zum 28. April waren insgesamt 24.526 (2012 endgültig 27.398) Sperrvermerke bei Personen, die Briefwahl oder einen Wahlschein beantragt haben, eingetragen. Der Anteil der Briefwähler an den Wählern im Kreis Paderborn betrug bei der letzten Landtagswahl 19,6 %, bei der Bundestagswahl 2013 24,4 % und bei der Europawahl 2014 25,7 %.



Wahlberechtigte Sperrvermerke in %
Altenbeken 7.216 923 12,8
Bad Lippspringe 11.701 1.227 10,5
Bad Wünnenberg 9.484 702 7,4
Borchen 10.365 1.132 10,9
Büren 16.657 1.627 9,8
Delbrück 23.597 2.018 8,6
Hövelhof 12.568 1.148 9,1
Lichtenau 8.457 996 11,8
Paderborn 109.763 12.690 11,6
Salzkotten 19.283 2.063 10,7
Kreis Paderborn 229.091 24.526 10,7

Etwa 1.600 ehrenamtliche Wahlhelfer in 151 Wahllokalen und 49 Briefwahlbezirken sind am Wahltag kreisweit in den Wahllokalen im Einsatz. Der jeweilige Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher und seinem Stellvertreter sowie drei bis sechs Beisitzern. Die Wahlhelfer erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine von Kommune zu Kommune unterschiedlich hohe Aufwandsentschädigung.

Briefwahl

Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten die Wahlberechtigten auch einen Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen oder eines Wahlscheines. Wähler, die am 14. Mai 2017 nicht in ihrem Wahllokal wählen können oder wollen, haben damit die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann schriftlich erfolgen. Der Antrag ist dann in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt des Wohnortes zu senden. Darüber hinaus kann der Antrag auch online gestellt werden. Zu diesem Zweck bieten viele Kommunen in ihren Internet-Angeboten entsprechende Eingabemasken für die Antragstellung an. Natürlich kann der Antrag auch mündlich im Wahlamt gestellt werden. In diesem Fall haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, direkt vor Ort ihre Stimme abzugeben.
Mit einem Wahlschein können Wahlberechtigte am Wahlsonntag jedes Wahllokal innerhalb ihres Wahlkreises zur Stimmabgabe aufsuchen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines oder von Briefwahlunterlagen muss bis zum Freitag vor dem Wahltag (12. Mai 2017) bis 18.00 Uhr beim Wahlamt gestellt sein. Alle, die von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, sollten die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig wieder zurückzuschicken. Wer seinen Wahlbrief erst ein oder zwei Tage vor der Wahl zur Post gibt, läuft Gefahr, dass sein Stimmzettel nicht mehr rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindeverwaltung ankommt. Daher ist es besser, kurz vor dem Wahltag den Wahlbrief direkt beim Rathaus einzureichen. Dies ist bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag möglich.

Plötzliche Erkrankung muss kein Hinderungsgrund sein

Wer am Wahltag plötzlich erkrankt, ist dennoch nicht von der Wahl ausgeschlossen. Die Briefwahlunterlagen können in diesem Fall noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beim zuständigen Wahlamt abgeholt werden. Dazu ist der abholenden Person neben dem Wahlscheinantrag eine schriftliche Vollmacht mitzugeben, aus der hervorgeht, dass diese berechtigt ist, für den Erkrankten die Wahlunterlagen abzuholen. Nach der Stimmabgabe kann der Wahlbrief dann durch eine Person des Vertrauens bis spätestens 18.00 Uhr zurück zur Gemeindeverwaltung gebracht werden.
Die Wahlbriefe brauchen innerhalb Deutschlands nicht freigemacht werden. Für besondere Versendungsformen, z. B. durch Einschreiben, hat der Absender allerdingsdas zusätzliche Entgelt selbst zu tragen. Wird der Wahlbrief aus dem Ausland abgesandt, ist er zu frankieren.

Stimmzettel

Da im Kreis Paderborn zwei der insgesamt 128 Landtagswahlkreise liegen, gibt es auch zwei unterschiedliche Stimmzettel; einen für den Wahlkreis 101 Paderborn II, der für die Stadt Paderborn gilt, und einen für den Wahlkreis 100 Paderborn I, der die übrigen Städte und Gemeinden umfasst. Beide Stimmzettel zur Landtagswahl enthalten aufgrund des Zweistimmensystems sämtliche in Nordrhein-Westfalen für die Landesliste zugelassenen Wahlvorschläge.

Auf dem Stimmzettel befindet sich rechts oben eine abgeschnittene Ecke. Dies ist nicht etwa ein Produktionsfehler, sondern dient Blinden und Sehbehinderten zur Orientierung und erleichtert ihnen die Teilnahme an der Wahl, da sie ihre Stimme mit Hilfe einer speziellen Wahlschablone abgeben können. An Hand des Abschnitts können Blinde und Sehbehinderte ohne fremde Hilfe die Vorderseite des Stimmzettels erkennen und den Stimmzettel richtig in die Schablone einlegen. Bei der Herstellung der Stimmzettel wurde landesweit ein einheitliches Format zugrunde gelegt, sodass eine zentrale Herstellung von Stimmzettelschablonen durch die Blindenverbände möglich wurde. Die Schablonen werden Blinden und Sehbehinderten auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Bestellungen nimmt die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenverbände unter der Telefon-Nummer 01805-666456 entgegen.

Repräsentative Wahlstatistik

Auch bei der kommenden Landtagswahl wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Das Landeswahlgesetz wie auch die Landeswahlordnung enthalten detaillierte Verfahrensregelungen zum Schutz des Wahlgeheimnisses.
Briefwähler dürfen bei der Landtagswahl nicht in die Repräsentativstatistik über die Stimmabgabe einbezogen werden. Somit können Wahlberechtigte, die trotzdem Vorbehalte gegen die Wahlstatistik haben, auf die Briefwahl ausweichen.
Die repräsentative Wahlstatistik gibt Aufschluss über die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen (Jungwähler, mittlere Altersgruppen, ältere Generation, Frauen, Männer). Ferner kann mit ihr die Struktur der
Wähler und Nichtwähler analysiert werden. Darüber hinaus können Parteipräferenzen von Bevölkerungsgruppen untersucht werden.
Aus sämtlichen Stimmbezirken NRWs dürfen nicht mehr als 5 % für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt werden. Die Auswahl der Stimmbezirke trifft der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), früheres Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, im Einvernehmen mit dem Landeswahlleiter. Im Kreis Paderborn werden insgesamt 5 Stimmbezirke (Altenbeken, Borchen, Salzkotten und zwei in Paderborn) in die Wahlstatistik einbezogen.
In den betroffenen Stimmbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck für Frauen und Männer nach fünf Altersgruppen verwendet. Auf den Wahlbenachrichtigungen und in den Wahllokalen wird auf die repräsentative Wahlstatistik besonders hingewiesen. Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen der Wahlvorschriften in jedem Fall gewahrt.

Sämtliche Ergebnisse, differenziert nach Stimmbezirken, Ortsteilen, Gemeinden bis hin zum Kreis bzw. Wahlkreis, können am Wahlabend live im Internet hier www.kreis-paderborn.de verfolgt werden. Wer am Wahlabend unterwegs ist, kann sich über sein Smartphone oder Tablet auf dem Laufenden halten: Die VoteManager App steht in den Stores kostenlos zum Download bereit.

Informationen zur Landtagswahl in einfacher Sprache
Die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen hat zur Landtags-Wahl eine Broschüre mit dem Titel "Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!" herausgebracht. In einfacher Sprache wird erklärt, was eine Demokratie ist, worum es in der Landtagswahl geht, was politische Parteien sind und die Wahl funktioniert. Alle Inhalte der Broschüre kann man sich auch vorlesen lassen:
Die Informationen finden Sie hier.

Facebook-Kampagne für Erstwähler
Eine neue Facebook-Kampagne des Landeswahlleiters soll Erstwähler fit für die NRW-Landtagswahl am 14. Mai machen. Erst- und Zweitstimme, aktives und passives Wahlrecht, Urnen- oder Briefwahl - wer zum ersten Mal wählt, hat viele Fragen. Antworten liefern die beiden Studierenden Johanna Germies und Gerson Kerinnes in kurzen Videoclips.
Mit der Kampagne will der Landeswahlleiter Erstwählerinnen und Erstwählern helfen, ohne großen Aufwand und mit Spaß alles Wissenswerte über die Landtagswahlen zu erfahren und sie motivieren, wählen zu gehen.
Hier finden Sie weitere Informationen.

Die wöchentlichen Videos gibt’s auf Facebook.

 
 
 

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Aldegreverstraße 10 – 14
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