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18. November 2016

Geflügelpest: Virusübertragung (H5N8) durch den Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten unwahrscheinlich

Winterzeit ist Grippezeit. Das gilt auch für Geflügel.

Dr. Klaus Bornhorst, Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterniärwesen Kreis Paderborn 
Dr. Klaus Bornhorst, Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterniärwesen Kreis Paderborn
Uwe Litwiakow, Leiter des Gesundheitsamtes Kreis Paderborn 
Uwe Litwiakow, Leiter des Gesundheitsamtes Kreis Paderborn
 

Die derzeit in Deutschland nachgewiesene Geflügelpest, auch als Vogel- oder Geflügelgrippe bezeichnet, wird verursacht durch den hoch ansteckenden Erreger H5N8 und ist eine Tierseuche. Infektionen des Menschen mit diesem Virus „sind bisher nicht bekannt“, heißt es in der aktuellen Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Auch eine Übertragung des Erregers über Geflügelfleisch und –produkte wie z. B. Eier sei „theoretisch denkbar, aber dennoch unwahrscheinlich.“
Angst vor dem Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern muss der Verbraucher also nicht haben. Das Virus ist zudem hitzeempfindlich und hält Temperaturen von mindestens 70 Grad nicht stand. Durchgegartes Fleisch und hartgekochte Eier können also bedenkenlos verzehrt werden. Wer ganz sichergehen will, sollte auf Produkte mit rohem Ei wie z. B. Tiramisu verzichten.
„Hygiene ist der einzige und beste Schutz gegen Viren jeglicher Art“, bekräftigt Uwe Litwiakow, Leiter des Paderborner Kreisgesundheitsamtes. Ob Erkältung, Grippe oder virale Magen-Darminfektionen, die dafür verantwortlichen Erreger hielten sich je nach Typ oft hartnäckig auf Gegenständen wie z. B. Türklinken, Computern oder Telefonen. Die Hände, die mit all dem täglich in Berührung kommen, sollten deshalb möglichst auch vom Gesicht ferngehalten werden. Schleimhäute von Augen, Nase und Mund seien Eintrittspforten.
Das BfR empfiehlt Verbrauchern, rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel getrennt zu lagern und zuzubereiten. Insbesondere dann, wenn die anderen Lebensmittel nicht noch einmal erhitzt werden. Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohem Geflügelfleisch in Berührung gekommen sind, sollten gründlich mit warmen Wasser und Spülmittel gereinigt werden. Verpackungsmaterialien und Auftauwasser sollten sofort entsorgt werden. Hände sollten mit warmen Wasser und Seife gewaschen werden. Eier sollten mindestens sechs Minuten lang gekocht werden bis Eiweiß und Eigelb fest sind.
Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, wurden auch im Kreis Paderborn so genannte Risikogebiete eingerichtet. Hier muss alles Geflügel in den Stall. In erster Linie sind das Gebiete in der Nähe von Flüssen und Seen sowie Feuchtbiotope, die als Sammel- und Raststellen von Wildvögeln genutzt werden. „Das ist eine reine Vorsorgemaßnahme“ bekräftigt Dr. Klaus Bornhorst, Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Verhindert werden soll der direkte Kontakt zwischen Wildvögeln und heimischen Hausgeflügel. Das Friedrich Loeffler-Institut geht davon aus, dass Wildvögel den Erreger eingeschleppt haben und übertragen. Ab sofort gilt zudem ein Verbot für Geflügelschauen im gesamten Kreisgebiet.

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die so genannte Inkubationszeit) vergehen nur wenige Stunden bis wenige Tage. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Bornhorst bittet alle Geflügelhalter, auf folgende Symptome zu achten: Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier, können Anzeichen einer Geflügelpest sein. Bestätigt werden könnte eine solche Infektion immer nur durch eine Laboruntersuchung.
Enten und Gänse erkranken seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.

Bornhorst erinnert zudem an die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen. Hierzu zählen insbesondere Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen. Desinfektionsmatten und –bäder zur Stiefelhandlung vor dem Stallzugang zählen ebenfalls dazu. Die Hände sollten mit einem Desinfektionsmittel vor Kontakt mit den Tieren gereinigt werden.

Geflügelhalter müssen einen Verdacht auf Geflügelpest in Absprache mit ihrem Hoftierarzt umgehend bei den Veterinären des Kreises melden.

Innerhalb der Öffnungszeiten der Paderborner Kreisvewaltung ist das unter folgenden Telefonnummern möglich: 05251 308 - 3952, 308 - 3953,
308 - 3902 oder 308 - 3900. Außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind die Veterinäre über die Leitstelle des Kreises erreichbar,  02955 7676 - 0.

 
 
 

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