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Trennung und Scheidung

Ein Junge wird links von einen Mann und rechts von einer Frau an den Armen gezogen"Mein und Dein", mit diesen Vokabel kann man Tische aufteilen, Stühle, Autos oder Geld. Aber nicht Kinder. Wenn Eltern sich trennen und darüber streiten, dann geraten die Bedürfnisse der gemeinsamen Kinder schnell aus dem Blickfeld. Für die gemeinsamen Kinder gibt es kein "Mein" und "Dein", sie bleiben immer ein "Unser".

Eltern können als Paar getrennte Wege und sich scheiden, sie bleiben aber immer Eltern ihrer gemeinsamen Kinder. Diesen Rollenkonflikt zwischen Paar- und Elternebene bearbeiten die Berater des Jugendamtes in Trennungs- und Scheidungssituationen. Das Beratungsangebot dient in erster Linie der Wahrung der Interessen der Kinder, deren Bedürfnisse im Trennungskonflikt (siehe auch Download "Bitten von Kindern") besonders geschützt werden müssen.

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Die Beratung ist freiwillig und kostenlos und wie immer in der öffentlichen Jugendhilfe streng vertraulich.
Sie setzt aber die Mitwirkungsbereitschaft der Eltern voraus. Ziel ist eine gemeinsam getragene Elternvereinbarung.

Gelingt es in der außergerichtlichen Beratung nicht, zu einer Vereinbarung über den Verbleib und den Umgang mit den Kindern, Unterhalt, Urlaubsregelung etc.zu kommen , ist darüber eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Ggf. kann in solchen Fällen die gemeinsame elterliche Sorge (Regelfall nach Scheidung) in Frage gestellt werden, wenn durch Unvereinbarkeit Rechte der Kinder bedroht sind. In diesen Verfahren ist das Jugendamt als Gutachter beteiligt, damit die kindlichen Interessen unabhängiges Gehör finden.

Die Berater des Jugendamtes sind in den Städten und Gemeinden vor Ort zu erreichen.

Ansprechperson ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Kreisjugendamtes Paderborn.

Trennungs- und Scheidungsberatung kann darüber hinaus auch bei Erziehungsberatungsstellen (siehe unten) angefragt werden.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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