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JuLeiCa - Die Jugendleitercard

Die vielfältigen Aktivitäten und Formen der Jugendarbeit sind ohne ehrenamtliches Engagement undenkbar. Es reicht von der kontinuierlichen Leitung von Kinder- u. Jugendgruppen, über die Organisation und Leitung von Fahrten, Freizeiten, internationalen Begegnungen bis hin zur Wahrnehmung jugendpolitischer Interessen in Gremien und Leitungsteams u.v.m.

 
 
 

Vorbemerkungen zur JuLeiCa

Die Juleica ist ein bundesweit anerkannter Ausweis, der helfen soll, Ehrenamt noch bekannter und attraktiver zu machen. Sie soll aber auch der Berechtigten/dem Berechtigten Anerkennung und Vergünstigungen erschließen.

Die bundesweite Einführung der Jugendleitercard (Juleica) erfolgte am 1.1.2000. Die bisher ausgestellten Jugendgruppenleiterausweise bleiben bei Fortdauer der Voraussetzungen gültig. Allerdings werden sie nicht mehr verlängert, sondern durch die Juleica ersetzt. Diese ist bis zu drei Jahren gültig.

Voraussetzungen für die Ausstellung einer Juleica

  • In der Regel soll der Inhaber/die Inhaberin das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Der Inhaber/die Inhaberin muss eine ausreichende praktische und theoretische Ausbildung erhalten haben (wird vom Jugendamt u.a. Stellen angeboten).
  • Der Inhaber/die Inhaberin muss in der Lage sein, Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen verantwortlich zu gestalten, z.B. Leitung einer Gruppe.

Wozu benötigt man eine Juleica?

Die Juleica dient der Jugendleiterin und dem Jugendleiter

  • zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit,
  • zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe erwartet wird (z.B. Behörden der Bereiche Jugend, Gesundheit, Kultur, Informations- und Beratungsstellen, Polizei, Konsulate),
  • zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme der vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen (z.B. Sonderurlaub nach dem Sonderurlaubsgesetz für Jugendleiter). Um welche Vergünstigungen es sich handelt, erfahren Sie weiter unten.

Wie kann ich die Juleica beantragen?

Die antragstellende Person kann die JuLeiCa im einem Onlineverfahren unter www.juleica.de selbst beantragen. Dieser Antrag wird dann an den Träger der Jugendhilfeeinrichtung, in der die antragstellende Person ehrenamtlich tätig ist, weitergeleitet.

Der Träger leitet den Antrag nach erfolgter Prüfung an das zuständige Jugendamt weiter, das dann den Antrag bewilligt und die JuLeiCa ausstellt. In der Regel ist das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich der Träger seinen Sitz hat, für welchen der Jugendgruppenleiter tätig wird.

Der Landesjugendring bietet eine Broschüre zum Online-Verfahren an.

Als Ansprechperson für die Jugendleiterinnen und Jugendleiter stehen im Kreis Paderborn zur Verfügung:

Kreis Paderborn (ohne Stadt Paderborn)
Jugendamt
Aldegreverstr. 10-14
33102 Paderborn
Herr Melcher
05251 308 - 5120
E - Mail senden

Stadt Paderborn
Jugendamt
Am Abdinghof 11
33098 Paderborn
Frau Koch
05251 88 - 1616
E - Mail senden

 

Welche Kosten entstehen der Jugendleiterin/dem Jugendleiter?

Die mit der Beantragung des Ausweises verbundenen Kosten trägt das zuständige Jugendamt.

Und wie sieht eine Juleica aus?

JuLeiCa-Karte 
So sieht die Juleica aus...

Vergünstigungen mit der Juleica

  • Sonderurlaub
    Freistellung von Jugendleitern und Jugendleiterinnen im Rahmen ihres Einsatzes in Ferienmaßnahmen, Jugendbegegnungen, bei Aus- und Weiterbildung (Sonderurlaub nach dem Sonderurlaubsgesetz) und
    Erstattung des Verdienstausfalls auf Antrag
  • Deutsches Jugendherbergswerk; LV Westfalen-Lippe e.V.
    gewährt Inhaberinnen und Inhabern einer JuLeiCa bei Nachweis (Kopie der JuLeiCa) für ein Jahr die kostenlose Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk und Rabatte auf die Kosten im Rahmen eines Jugendherbergsaufenthaltes.
    (Nähere Informationen: DJH - LV Westfalen-Lippe, Eppenhauser Str. 65, 58093 Hagen, 02331 951438; 02331 9514 - 0
  • Moviepark Germany
    Sonderkonditionen für Juleica-InhaberInnen
    Zu den Konditionen: JuLeiCa-Konditionen im Moviepark
  • Sealife Oberhausen
    Zu den Konditionen: LuLeiCa-Konsitionen im Sea-Life Oberhausen

Weitere Informationen zur Juleica gibt es unter www.juleica.de.

Vergünstigungen in der Gemeinde Altenbeken

  • Egge-Museum
    freier Eintritt
  • Egge-Bad
    ermäßigter Eintritt
  • kostenloses Kopieren von Unterlagen für die Jugendarbeit (Briefe, Programme, Infos etc.) in der Verwaltung

Vergünstigungen in der Gemeinde Borchen

  • kulturelle Veranstaltungen der Gemeinde
    Ermäßigungen
  • in gemeindlichen Gebäuden
    Ermäßigung bei Anmietung von Räumen der Gemeinde für Jugendveranstaltungen

Vergünstigungen in der Stadt Salzkotten

Freibad Sälzer Lagune,

  • Schützenplatz 3, Salzkotten
    Ermäßigung auf die Eintrittspreise
  • kulturelle Veranstaltungen
    Ermäßigung auf die Eintrittspreise

Vergünstigungen in der Stadt Bad Lippspringe

  • Thermal-Freibad,
    Schwimmbadstr., 33175 Bad Lippspringe
    ermäßigter Eintritt

Vergünstigungen in der Stadt Büren

  • Hallenbad und Freibäder
    ermäßigter Eintritt
  • städtische kulturelle Veranstaltungen
    Ermäßigungen

Vergünstigungen in der Stadt Bad Wünnenberg

  • Frei- und Hallenbad in Bad Wünnenberg
    50 % Ermäßigung auf die Eintrittsgebühren
 

Erfahren Sie von weiteren Vergünstigungen, so melden Sie diese bitte bei Ihrem zuständigen Jugendamt, damit diese Aufstellung vervollständigt werden kann!

Download

Ansprechpersonen

Herr Melcher
Jugendamt

Tel. 05251 308 - 5120
Fax 05251 308 - 5199
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren

Frau Nolte
Jugendamt

Tel. 05251 308 - 5123
Fax 05251 308 - 5199
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“