Die Vollstreckungsabteilung wird aktiv, wenn nach einer Mahnung immer noch keine Zahlung erfolgt ist.
Durch diese Vollstreckungsmaßnahme entstehen weitere, vermeidbare, Kosten für die Bürgerinnen und Bürger (Vollstreckungskosten).
Wenn Sie Fragen zur Vollstreckung haben, wenden Sie sich bitte an die rechts unter "Ansprechperson" aufgelisteten Kolleginnen und Kollegen.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–15.30 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–15.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–15.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)