Gewerbeangelegenheiten

Infos

Wer eine selbständige Gewerbetätigkeit ausübt, ist verpflichtet, das von ihm ausgeübte Gewerbe im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu betreiben. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit zu prüfen und die Ordnungsbehörde kann eine Gewerbeuntersagung aussprechen. Dies kann so weit führen, dass für die Zukunft jede selbständige Gewerbetätigkeit als Einzelfirma, als Geschäftsführer einer Gesellschaft oder Betriebsleiter untersagt wird.

Indizien für die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit sind unter anderem:

  • Nichtabgabe von Steuererklärungen
  • Umsatz-, Lohnsteuer- und Einkommensteuerschulden
  • Beitragsschulden in der Sozialversicherung und gegenüber der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
  • strafrechtliche Auffälligkeiten

Bei auftretenden wirtschaftlichen Problemen wird daher dringend empfohlen, sich um kompetente Unterstützung zu bemühen, z.B. bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.

Bezüglich Gewerbean-, -um- und -abmeldungen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlichen Ordnungsbehörden.

Kontakt

Amt
Ordnungsamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 3235
Telefax
05251 308 - 3297
E-Mail-Adresse
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Gebäude
Nebengebäude C, Erdgeschoss
Raumnummer
C.00.06
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Sprechzeiten

Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Greet

    Ordnungsamt

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-3235
  • Frau Mehring

    Ordnungsamt

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-3231 Fax 05251 308-893231