Wenn ein oder beide Kennzeichenschilder abhanden gekommen sind, muss zur Verhinderung von mißbräuchlicher Verwendung eine Umkennzeichnung vorgenommen werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Ggfs.ein noch vorhandenes Kennzeichenschild
- Bestätigung über polizeiliche Anzeige (nur bei Diebstahl)
- Verlusterklärung, falls keine Diebstahlanzeige der Polizei vorgelegt werden kann (Vordruck ist hier erhältlich.)
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.