Lebensmittelhygiene Wildbret

Infos

Nach aktuellem EU-Recht sind Jäger als "Lebensmittelunternehmer" für das von ihnen erzeugte Produkt "Wild" haftbar und müssen neue Vorschriften beachten, wenn sie Wildbret für den menschlichen Verzehr in den Verkehr bringen wollen.

Die Begriffe „Schulung zur kundigen Person“, „Registrierung“, „Wildmarken“, „Wildursprungsschein“
und „Trichinenprobenentnahme“ sind daher zur Zeit in der Jägerschaft aktuelle und viel diskutierte Themen. Formulare zum Thema finden Sie unten auf dieser Seite.

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Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 3902
Telefax
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Nebengebäude E, Erdgeschoss
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E.01.43
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Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
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Ansprechperson

Herr Dr. Werny
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Amtlicher TierarztSachgebietsleitung Verbraucherschutz

Tel. 05251 308-3902
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Frau Dr. Kleine
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Tierärztin

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Frau Sergejew
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Herr Ernst
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Tel. 05251 308-3906
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