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Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege

Nach § 5 Abs. 2 SGB XII sollen die Träger der Sozialhilfe bei der Durchführung des Gesetzes mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, aber auch mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit soll darauf gerichtet sein, dass sich die Sozialhilfe und die Tätigkeit der freien Wohlfahrtspflege zum Wohle der Leistungsberechtigten wirksam ergänzen. Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sollen zudem in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Sozialhilfe vom Sozialhilfeträger angemessen unterstützt werden.

Neben dieser Vorschrift im SGB XII gibt es noch weitere Vorschriften in anderen Gesetzen, z. B. SGB II, SGB VIII, nach denen der Kreis ebenfalls mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten soll.

Im Kreis Paderborn ist seit vielen Jahren eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit des Kreises mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege festzustellen. Die Wohlfahrtsverbände unterbreiten auf den verschiedensten Gebieten ihre individuellen Angebote. Diese Angebote bewirken zum Einen eine willkommene Ergänzung bzw. Erweiterung der bestehenden kommunalen Infrastruktur mit der Folge, dass die Verbände hierfür regelmäßig im Wege der institutionellen Förderung vom Kreis finanziell angemessen unterstützt werden. Zum Anderen nehmen die Wohlfahrtsverbände auch pflichtige Aufgaben für den Kreis wahr (z.B. im Rahmen der Schuldnerberatung). Diesem Tätigwerden liegen stets Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen sowie abgestimmte, im Qualitätszirkel fortgeschriebene Fachkonzepte zu Grunde.

Im Kreis Paderborn gibt es folgende Spitzendverbände der freien Wohlfahrtspflege, mit denen der Kreis zusammenarbeitet; zu den hier aufgeführten Spitzenverbänden gehören noch weitere Organisationen und Einrichtungen.

Amt
Sozialamt
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 5015
Telefax
05251 308 - 895015
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude E, 3. Obergeschoss
Raumnummer
E.03.21
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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