Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt bestellt zu sein, bedarf der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Seit dem 01.01.2024 führt die Stadt Bielefeld die Überprüfungen in den Berufen allgemeine Heilpraktikerin / allgemeiner Heilpraktiker sowie sektorale Heilpraktikerin / sektoraler Heilpraktiker für den Bereich Psychotherapie durch, sofern der Hauptwohnsitz der beantragenden Person im Regierungsbezirk Detmold liegt. Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie im Serviceportal der Stadt Bielefeld unter https://service.bielefeld.de/.
Die Überprüfungen der sektoralen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker im Bereich Physiotherapie werden zentral durch die Landeshauptstadt Düsseldorf durchgeführt. Weitergehende Informationen dazu finden Sie unter https://www.duesseldorf.de/gesundheitsamt/fachpublikum-fortbildungen/heilpraktiker.
Hinsichtlich Fragen zu anderen sektoralen Heilpraktikererlaubnissen wenden Sie sich bitte an eine der nebenstehenden Ansprechpersonen.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |