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Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung

Grafik mit Landschaft
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Der Aufgabenbereich beteiligt sich an der Koordinierung bedarfsgerechter Angebote auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung, (Krankheits-)prävention und Gesundheitsberichterstattung mit verschiedenen lokalen Partnern.

Durch sinnvolle regionale und überregionale Vernetzung, Projektarbeit und der Unterstützung der über das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) festgelegten Aufgaben soll die Gesundheit im Kreis Paderborn gestärkt werden.

Amt
Gesundheitsamt
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 5325
Telefax
05251 308 - 5399
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude B, Gesundheitsamt, 1. Obergeschoss
Raumnummer
B.01.14
Lageplan
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Montag:
Dienstag: 08.30–16.30 Uhr
Mittwoch: 08.30–14.30 Uhr
Donnerstag: 08.30–14.30 Uhr
Freitag:

Ansprechperson

Frau Rose
Gesundheitsamt
Geschäftsführung Kommunale Gesundheitskonferenz

Tel. 05251 308-5325
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Kommunale Gesundheitskonferenz

Bunte Puzzleteile werden zusammengeführt.
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Die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) berät gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung und gibt bei Bedarf Empfehlungen.


Hintergrund

  • Den Rahmen bildet das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW), das am 1. Januar 1998 in Kraft getreten ist. Danach „beruft der Kreistag die Kommunale Gesundheitskonferenz von Vertretung n und Vertretung innen der an der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Beteiligten, der Selbsthilfegruppen und der Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz ein.“
  • In der KGK werden somit kommunaler Sachverstand und umfangreiches Fachwissen zusammengeführt und in die Gesundheitsplanung integriert.
  • In der Konferenz sitzen Vertretung /-innen der an der Gesundheitsversorgung und der Gesundheitsförderung beteiligten Institutionen wie z. B. Vertretung /-innen der Ärzteschaft, der Krankenhäuser, der Krankenkassen, der Wohlfahrtsverbände sowie Vertretung /-innen aus Politik und Verwaltung.

Gesetzliche Grundlage

Die wichtigsten Paragrafen zur Kommunalen Gesundheitskonferenz im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW):

§ 23 ÖGDG (Koordination)
Die Koordination insbesondere der
• Kommunalen Gesundheitsberichterstattung
• Gesundheitsförderung
• Umweltmedizin
• Psychiatrischen und Suchtkrankenversorgung
• Medizinisch-sozialen Versorgung älterer Menschen
Aids-Aufklärung, -Beratung und -Versorgung
ist als eigenständige Aufgabe (des Gesundheitsamtes, Anmerkung d. Red.) wahrzunehmen. Hierzu gehört auch die Geschäftsführung der Gesundheitskonferenz und ihrer Arbeitsgruppen.

§ 24 ÖGDG (Kommunale Gesundheitskonferenz)
(1) Der Rat bzw. der Kreistag beruft die Kommunale Gesundheitskonferenz von Vertretung n und Vertretung innen der an der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Beteiligten, der Selbsthilfegruppen und der Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz ein. Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates oder des Kreistages gehören der Kommunalen Gesundheitskonferenz an.
(2) Die Kommunale Gesundheitskonferenz berät gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung und gibt bei Bedarf Empfehlungen. Die Umsetzung erfolgt unter Selbstverpflichtung der Beteiligten.
(3) Die Kommunale Gesundheitskonferenz wirkt an der Gesundheitsberichterstattung mit. Der Gesundheitsbericht wird mit den Empfehlungen und Stellungnahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz dem Rat bzw. dem Kreistag zugeleitet.einsame Lösungen finden

Ziele

  • Kooperationen aufbauen
  • Gesundheitsakteurinnen und -akteure miteinander vernetzen
  • lokale Gesundheitsthemen identifizieren, aufgreifen und diskutieren
  • gemeinsam Lösungen finden
  • Handlungsempfehlungen verabschieden


Arbeitsweise

  • Die Kommunale Gesundheitskonferenz tagt ein bis zwei Mal im Jahr.
  • Spezielle Themen werden in Arbeitsgruppen erarbeitet. Aufgabe der Arbeitsgruppen ist es, zunächst eine Bestandsaufnahme vorzunehmen. Darauf basierend unterbreiten die Arbeitsgruppen der Gesundheitskonferenz Handlungsempfehlungen. Diese Handlungsempfehlungen werden von der Gesundheitskonferenz diskutiert und ggf. verabschiedet.
  • Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen erfolgt in Selbstverpflichtung der betroffenen Akteure.

Kommunale Gesundheitsförderung

Logo Projekt Gesunde Kommune Kreis Paderborn
Logo Gesunde Kommune Kreis Paderborn

Projekt Gesunde Kommune

Den Bereich der kommunalen Gesundheitsförderung unterstützen wir gerade hauptsächlich im Projekt "Gesunde Kommune" – ein gemeinsames Projekt des Kreises Paderborn und des KreisSportBundes Paderborn. Unterstützt wird das Vorhaben durch die Techniker Krankenkasse.

Der Kreis Paderborn möchte mit diesem Vorhaben als Vorbild für andere Landkreise vorangehen, gesundheitsfördernde Strukturen und Maßnahmen an die Menschen und ihre tatsächlichen Lebenswelten anpassen und diese nachhaltig im Kreis etablieren. Insbesondere Kommunen können unmittelbar auf die Gesundheit der Bevölkerung einwirken. Durch eine enge Zusammenarbeit des KreisSportBundes Paderborn und des Gesundheitsamtes des Kreises Paderborn konnte dieses Projektvorhaben realisiert werden. Mit der Zusage der Techniker Krankenkasse als Förderer startete das Projekt schließlich am 1. September 2019. Es endet am 31.08.2025.


Ziel und Schwerpunkte

Schwerpunkte Projekt Gesunde Kommune
Gesunde Kommune Projektziele

Mehr Informationen und alle Neuigkeiten zum Projekt gibt es hier.


Machen Sie sich mit uns auf den Weg in eine gesunde Zukunft!


Gesunde Städte-Netzwerk

Logo Gesunde Städte-Netzwerk
Logo Gesunde Städte-Netzwerk

Hierbei handelt es sich um ein auf Initiative der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 1989 gestartetes Projekt, an dem sich aktuell 93 Kommunen bundesweit beteiligen, darunter auch 18 Landkreise. Das Netzwerk zielt darauf ab, dass die Gesundheitsförderung tatsächlich im Alltag der Menschen ankommt. Gesundheitsförderung durch Städte und Gemeinden ist ebenso wichtig wie die persönliche Gesundheitsvorsorge.

Das „Gesunde Städte-Netzwerk“ bietet die Lernplattform, um Gesundheit mit einem starken kommunalen Fokus zu betrachten und nach effektiven Wegen der Gesundheitsversorgung und -förderung sowie Prävention zu suchen. Der Kreistag hat dem Beitritt 2018 zugestimmt und somit konnte der Kreis Paderborn am 08.02.2019 Mitglied in diesem besonderen Netzwerk werden.

Die kommunale Koordination der Gesunde Städte-Arbeit übernimmt die Geschäftsstelle der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) im Gesundheitsamt. Des Weiteren wird die Zivilgeselschaft im Netzwerk durch die Selbsthilfe-Kontaktstelle Paderborn vertreten. Durch das Projekt "Gesunde Kommune" besteht die Möglichkeit, die Ziele des "Gesunde Städte-Netzwerks" im Kreis Paderborn umzusetzen.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“