Zu den Aufgaben des Amtsbereichs Hochbau gehören die Planungen und Ausführungen von kreiseigenen Hochbaumaßnahmen:
- Planung und Betreuung von Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen,
- Bauherrenfunktion bei der Vergabe von Planungen an Architekten und Fachingenieure,
- laufende Unterhaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen,
- Beauftragung und Erarbeitung von Gutachten,
- Stellungnahmen und Kostenschätzungen für andere Fachbereiche,
- fachliche Stellungnahmen zu baulichen Maßnahmen,
- Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht.