Datenschutz- und Antikorruptionsbeauftragter

Infos

Datenschutz

Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist zuständig für alle Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit des Kreises Paderborn betreffen. Gemäß Art. 39 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)unterrichtet und berät er etwa den Verantwortlichen, den Auftragsverarbeiter und die Beschäftigten, die Datenverarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dem Datenschutzrecht, er überwacht die Einhaltung aller Datenschutzvorschriften, berät bei der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO und überwacht ihre Durchführung, arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen und ist deren erste Anlaufstelle.

Das Datenschutzrecht wurde zum 25.05.2018 umfassend reformiert: Es gilt nun mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein weitgehend einheitliches Datenschutzrecht in der ganzen Europäischen Union. Da jedoch einige Teilbereiche des Datenschutzes noch innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu regeln sind und stellenweise auch Abweichungen möglich sind, gilt ferner für alle öffentlichen Stellen in Nordrhein-Westfalen, zu der auch der Kreis Paderborn gehört, das komplett neugefasste Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt hingegen im Wesentlichen für Bundesbehörden und Private.

Darüber hinaus ist der Datenschutzbeauftragte auch für Fragen der Informationsfreiheit zuständig. Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 15.11.2001 das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) beschlossen. Grundlegende Informationen zu diesem Thema liefert die Informationbroschüre der Landesbeauftragten für Datenschutz und  Informationsfreiheit NRW zum IFG NRW.

Bei grundsätzlichen, rechtlichen oder/und organisatorischen Fragen zu diesem Thema hilft Ihnen gerne der Datenschutzbeauftragte des Kreises Paderborn weiter. Auch die  Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen steht Ihnen zu diesem Thema zur Verfügung.

Informationen zum Datenschutz finden Sie oben unter "Details".

Korruptionsprävention und -bekämpfung

Aufgabe des Antikorruptionsbeauftragten ist es, in allen Fragen der Korruptionsprävention und -bekämpfung zu beraten und die notwendigen Prozesse innerhalb der Verwaltung zu koordinieren. Bedienstete sowie Bürgerinnen und Bürger können sich ohne Einhaltung des Dienstweges an den Antikorruptionsbeauftragten wenden. Der Schutz der Identität, insbesondere für Hinweisgebende, wird dabei in angemessenem Maße sichergestellt.

Details

Informationen zum Datenschutz

Wenn Sie sich an den Datenschutz- und Antikorruptionsbeauftragten wenden, werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet. Dies sind insbesondere:

  • Vorname und Name,
  • die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten,
  • Schilderung Ihres Anliegens sowie
  • ggf. weitere von Ihnen angegebene Daten.

Die folgenden Informationen gelten, soweit nicht anders angegeben, sowohl für die Tätigkeit in Funktion des Datenschutzbeauftragten als auch des Antikorruptionsbeauftragten. Ist es notwendig, getrennte Angaben zu machen so ist unter 1. stets die Angabe zum Datenschutzbeauftragten und unter 2. die Angabe zum Antikorruptionsbeauftragten zu verstehen.

Verantwortlicher

Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO, des DSG NRW und sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Kreis Paderborn
Der Landrat
Aldegreverstr. 10-14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308-0
Fax: 05251 308-8888
E-Mail: kreisverwaltung@kreis-paderborn.de

Kontaktdaten des behörderlichen Datenschutzbeauftragten

Adresse s.o., E-Mail: datenschutz@kreis-paderborn.de; Tel. 05251 308-8500, Fax: 05251 308-89 8500

Zwecke der Verarbeitung

Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten sind:

  1. Durchführung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten inkl. der Beratung von Betroffenen
  2. Durchführung der Aufgaben des Antikorruptionsbeauftragten

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind:

  1. Art. 6 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 38 Abs. 4, Art. 39 Abs. 1 DSGVO, § 31 Abs. 2 DSG NRW, ggf. i.V.m. § 3 Abs. 1 DSG NRW
  2. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW, § 3 Abs. 1 DSG NRW

Dauer der Speicherung

Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist ein bis fünf Jahre.

Empfänger der Daten

  1. Datenschutzbeauftragter und alle jeweils betroffenen Dienststellen. In Beratungsangelegenheiten von Betroffenen werden Daten nur dann an Dienststellen im Haus oder an die Landesdatenschutzbeauftragte (LDI NRW) weitergeben, soweit von der Schweigepflicht gemäß Art. 38 Abs. 5 DSGVO nach § 31 Abs. 2 Satz 2 DSG NRW befreit wurde.
  2. Antikorruptionsbeauftragter, Behördenleitung und alle betroffenen Dienststellen, ggf. Polizei, Staatsanwaltschaft, Justiz.

Ihre Rechte

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (Art. 15 ff., Art. 77 DSGVO i.V.m. DSG NRW) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Auskunft
  • Berichtigung
  • Löschung
  • Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Beschwerde bei der für Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde:

    Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW)
    Postfach 20 04 44
    40102 Düsseldorf
    Telefon: 0211 38424-0
    Fax: 0211 38424-10
    E-Mail: poststelle@ldi-nrw.de
    Internet: www.ldi.nrw.de

Kontakt

Amt
Datenschutz und Compliance
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 8500
Telefax
05251 308 - 89 8500
E-Mail-Adresse
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Kreishaus, 11. Obergeschoss
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