Beide sind Ansprechpartner für Schüler, Erziehungsberechigte und Lehrer. Sie sind für die Bildungsstätten bestellte Beauftragte und überwachen und kontrollieren die Datenverarbeitung in den und durch die Schulen, darunter die personenbezogenen Daten der Lehrkräfte, Beschäftigten, Schüler und Eltern.
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