Nach knapp zwei Jahren hat die Impfstelle des Kreises Paderborn in der Sälzerhalle in Salzkotten am Donnerstag, 15. Dezember 2022, zum letzten Mal ihre Türen geöffnet.

Alle Informationen dazu finden  Sie hier: Link zur Pressemeldung.

Weiterhin impfen nun Ärzte und Apotheken im Kreis Paderborn.

Impfangebote von Ärzten im Kreis Paderborn

Die Frage, welche Ärzte gegen das Virus impfen, beantwortet die Kassenärztliche Vereinigung direkt oder die Corona-Hotline des Kreises, die unter der Telefonnummer 05251 – 308 3333 von montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr zu erreichen ist.

Kontakt zur Kassenärztlichen Vereinigung Bezirksstelle Paderborn:


Impfangebote von Apotheken im Kreis Paderborn

Drei Hasen Apotheke

Westernstraße 27, 33098 Paderborn

Weitere Informationen finden Sie hier.

Amts-Apotheke-Atteln

Finkestraße 32, 33165 Lichtenau

Weitere Informationen und Terminbuchungen hier

Apotheke am Mühlenhof

Schloßstr. 10, 33104 Paderborn

Informationen hier

Terminbuchung hier

 

Drei Hasen Apotheke

Westernstr. 27, 33098 Paderborn

Geimpft wird mit einem mRNA-Impfstoff

Sälzer-Apotheke

Lange Str. 23, 33154 Salzkotten

Geimpft wird mit einem mRNA-Impfstoff

Engel-Apotheke

Lange Straße 47, 33154  Salzkotten

Weitere Infos und Terminbuchung hier.

 

Fragen und Antworten zum Thema Corona-Schutzimpfung

Kann ich mich impfen lassen?

Vor allem im Fall einer zweiten Auffrischungsimpfung raten wir Ihnen dazu einen Impfcheck durchzuführen. Diesen Impfcheck können Sie auf der Homepage www.infektionsschutz.de durchführen.

Impfungen von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren

Verimpft wird ausschließlich der BioNTech-Kinderimpfstoff, der sich von der Handhabung und der Dosierung von dem regulären Impfstoff unterscheidet. Zum Impftermin muss die Einwilligungserklärungen eines Sorgeberichtigten mitgebracht werden.Die Ständige Impfkommission hat am 9. Dezember ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert. Das Expertengremium empfiehlt in Abwägung aller bisher vorhandenen Daten Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen die Impfung gegen COVID-19. Bei individuellem Wunsch können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden. Ausführlichere Informationen finden Sie dazu weiter unten auf dieser Seite sowie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts. Außerdem finden Sie dort Informationsmaterialien des Bundesgesundheitsministeriums zur Impfung von Kindern gegen COVID-19.

Neu: Seit dem 19. August 2022 können Kinder ab 5 Jahren mit schwerwiegenden Erkrankungen eine erste Auffrischungsimpfung (3. Impfung) erhalten. Hier ist ein Attest vorzulegen.

Wann gelte ich als vollständig geimpft?

Sie gelten als vollständig geimpft, wenn....

... Sie 3 Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben. 14 Tage nach der 3. Impfung gelten Sie als vollständig geimpft.

Sie gelten ebenfalls bei folgenden Konstellationen als vollständig geimpft:

  • 2 Impfungen und ein vor der ersten Impfung mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion
  • 2 Impfungen und vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion
  • 2 Impfungen und nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion (nach der Testung müssen 28 Tage vergangen sein)

Wichtig zu merken:

Eine durchgemachte Infektion zählt als Impfung!

Wann verfällt die Grundimmunisierung bei 2 Impfungen?

Nach 9 Monaten verfällt die Grundimmunisierung bei 2 Impfungen

Verfällt eine vollständige Impfung?

Nein!

Zweite Auffrischungsimpfung

Die Landesregierung ermöglicht die zweite Auffrischungsimpfung für gesundheitlich besonders gefährdete Menschen und das Personal in Medizin- und Pfegeeinrichtungen.

  • Personen ab dem Alter von 60 Jahren
  • Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten beziehungsweise zur Bewohnerschaft
  • Personen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren
  • Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung
    Hinweis: der angepasste Impfstoff (Variante Omikron BA1 und BA.4-5) steht derzeit nur für die Alterskategorie ab 12 Jahren zur Verfügung!

Voraussetzung für die zweite Auffrischungsimpfung ist eine abgeschlossene Grundimmunisierung und eine erfolgte erste Auffrischungsimpfung.

Angepasste Impfstoffe

  • Seit dem Mitte September wird der an die Omikron-Variante BA.1 angepasste Impfstoff von BioNTech und Moderna verimpft.
  • Ab dem 5. Oktober wird der an die Omikron-Variante BA.4-5 von BioNTech zum Einsatz kommen.
  • Die angepassten Impfstoffe sind nur für Auffrischungsimpfungen vorgesehen.
  • Entsprechend erfolgt die Grundimmunisierung weiterhin mit den bereits bekannten Impfstoffen.
  • Beide angepassten Impfstoffe sind erst ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.

Impfabstände

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit der neusten Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung ihre Empfehlung zu den Impfabständen angepasst.

  • Bei Personen mit einer Immunschwäche (Krebstherapie, Organ-/Stammzellentransplantation usw.) beträgt der Abstand zwischen der Grundimmunisierung und der ersten Auffrischungsimpfungen sowie der Abstand zwischen der ersten und zweiten Auffrischungsimpfungen 3 Monate.
  • Bei allen anderen Personen, dazu zählen auch Personen mit Grunderkrankungen wie COPD, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, beträgt der empfohlene Zeitraum zwischen der Grundimmunisierung und der ersten Auffrischungsimpfung 6 Monate.
  • Die zweite Auffrischungsimpfung bei Personen ohne Immunschwäche soll ebenfalls mit einem Mindestabstand von 6 Monaten zur ersten Auffrischungsimpfung oder vorangegangener Infektion mit dem Coronavirus durchgeführt werden.

3. Auffrischungsimpfung

Nach dem neusten Erlass des Landes können darüberhinausgehende Auffrischimpfungen, zum Beispiel die 3. Auffrischimpfung (5. Impfung), bei besonders gefährdeten Personen sinnvoll sein.

Aufgrund der erforderlichen ausführlichen Anamnese sind diese Impfungen jedoch grundsätzlich in Arztpraxen durchzuführen.
 

Digitaler Impfnachweis /Genesenennachweis

Um den Impfstatus nachzuweisen, gibt es den gelben Impfpass. Er bleibt weiterhin gültig. Bitte weiter gut auf das gelbe Impfbuch aufpassen.

Es gibt zwei Möglichkeiten des digitalen Impfnachweises: Mit der Corona-Warn-App und einer weiteren, neuen App des Robert Koch-Instituts, der CovPass-App.

Schritt 1

Lassen Sie sich ein digitales COVID-Zertifikat der EU ausstellen

Um ein digitales Zertifikat inklusive QR-Code zu erhalten, suchen Sie eine Apotheke in Ihrer Nähe auf. Unter www.mein-apothekenmanager.de sind jene Apotheken zu finden, die ein „digitales“ Impfzertifikat oder Genesenenzertifikat als Nachweis ausstellen. Das entsprechende Zertifikat wird Ihnen vor Ort ausgedruckt. Dafür brauchen Sie für den

Impfnachweis: Vorlage des Impfasses und einen amtlichen Lichtbildausweis

Genesenennachweis: Vorlage des postitiven PCR-Tests (Laborbefund). Sie sind ab 28 Tagen nach dem Positiv-Test für maximal 90 Tage gültig.
Den Laborbefund erhalten Sie dort, wo der Abstrich genommen wurde. Bei Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon des Gesundheitsamtes unter 05251 308-333 (Mo-Fr 9-16 Uhr, Sa 12-16 Uhr) oder per E-Mail an Hygiene@kreis-paderborn.de.

 

Schritt 2

QR-Code scannen

Die QR-Codes können Sie mit Hilfe der CovPass App oder Corona-Warn-App einlesen und für den Nachweis Ihrer Impfung oder Genesung von Covid-19 verwenden.

 

Schritt 3

App oder Zertifikat vorzeigen, um Impf- oder Genesenenstatus nachzuweisen.

Halten Sie zudem ein Ausweisdokument bereit. Die prüfende Person wird mit der CovPassCheck-App Ihren Nachweis prüfen. Alternativ können Sie auch das Schriftstück bei sich führen und als Nachweis bei einer Kontrolle vorlegen.

 

Zahlen, Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier.

"Corona Klartext" der Gemeinde Hövelhof

Die Gemeinde Hövelhof informiert auf seinem YouTube-Kanal regelmäßig in der Reihe "Corona Klartext" über Fragen zum Coronavirus und den Impfungen.  Im neuen Video geht es um die neue Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit, Empfehlungen zur Booster-Impfung und zweiten Booster-Impfung für bestimmte Personengruppen sowie den Novavax-Impfstoff.

 

Der Kreis Paderborn krempelt die #ÄrmelHoch
Sind Sie dabei? Bist du dabei?

Impfen lassen, Leben retten!

Impfen lassen, Leben retten! Vakcinišite se, spasite živote! Vaksinohuni! Shpëto jeten! التطعيم ينقذ حياة Impfen loten, Liäwen redden! टीका लगवाओ, जान बचाओ! Vacinarse, salvar vidas! Cula mo bula! Get vaccinated, save lives! واکسن کردن، حیات را نجات دادن Aşî bibin, canan biparêzin! ٹیکا لگوائیں جان بچائیں۔ Zaszczep się, ratuj życie! Сделай прививку, спаси жизни! Ваксинирайте се, спасeте животи! Se faire vacciner, sauver des vies! Seja vacinado, salve vidas! واکسن کول، ژوند نجاتول Παρακαλούμε εμβολιαστείτε! Το εμβόλιο σώζει ζωές! Vaccinați-vă, salvați vieți!

Video: einfreigeistlabor, Bartholomäus Rymek

 

Dokumente in Fremdsprachen und Gebärdensprache

  • Einwilligungsbogen und Aufklärungsblatt

    Hier finden Sie die Dokumente in 19 Fremdsprachen: Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Dari, Englisch, Französisch, Kroatisch, Kurdisch, Paschtu, Persisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tigrinisch, Türkisch, Urdu und Vietnamesisch.
  • Gebärdensprache

    Hier finden Sie Videos in Gebärdensprache, welche die verschiedenen Dokumente zum Impfzentrum erklären.
 
 

Hilfreiche Internetseiten zum Thema Corona-Schutzimpfung

 
 

Pressemitteilungen zum Thema Impfen