erreichbar von
Bei Anliegen können Sie gerne eine E-Mail an
coronahotline@kreis-paderborn.de schicken und einen Rückrufwunsch (inkl. einer Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen) hinterlassen.
Corona-Patienten oder Patienten mit Verdacht auf Corona können sich außerhalb der Öffnungszeiten der Hausarztpraxen an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung, Tel. 116117 wenden. In Notfällen wie z. B. Atemnot oder starke Schmerzen im Herzbereich oder Brust sollte sofort der Notruf 112 gewählt werden.
Mo bis Do: 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
In Kooperation mit dem telefonischen Service-Center der Stadt Paderborn
Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist nach über 1.000 Tagen ausgelaufen. Ab dem 1. März entfallen somit in Nordrhein-Westfalen die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.
Auch die Corona-Testpflicht ist aufgehoben.
Es verbleibt ab dem 1. März allein die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Diese ergibt sich dann unmittelbar aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.
Um den Impfstatus nachzuweisen, gibt es den gelben Impfpass. Er bleibt weiterhin gültig. Bitte weiter gut auf das gelbe Impfbuch aufpassen.
Es gibt zwei Möglichkeiten des digitalen Impfnachweises: Mit der Corona-Warn-App und einer weiteren App des Robert Koch-Instituts, der CovPass-App.
Um ein digitales Zertifikat inklusive QR-Code zu erhalten, suchen Sie eine Apotheke in Ihrer Nähe auf. Unter www.mein-apothekenmanager.de sind jene Apotheken zu finden, die ein „digitales“ Impfzertifikat oder Genesenenzertifikat als Nachweis ausstellen. Das entsprechende Zertifikat wird Ihnen vor Ort ausgedruckt. Dafür brauchen Sie für den
Impfnachweis: Vorlage des Impfasses und einen amtlichen Lichtbildausweis
Genesenennachweis: Vorlage des postitiven PCR-Tests (Laborbefund). Sie sind ab 28 Tagen nach dem Positiv-Test für maximal 90 Tage gültig.
Den Laborbefund erhalten Sie dort, wo der Abstrich genommen wurde. Bei Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon des Gesundheitsamtes unter 05251 308-3333 (Mo-Fr 9-16 Uhr, Sa 12-16 Uhr) oder per E-Mail an Hygiene@kreis-paderborn.de.
Die QR-Codes können Sie mit Hilfe der CovPass App oder Corona-Warn-App einlesen und für den Nachweis Ihrer Impfung oder Genesung von Covid-19 verwenden.
Halten Sie zudem ein Ausweisdokument bereit. Die prüfende Person wird mit der CovPassCheck-App Ihren Nachweis prüfen. Alternativ können Sie auch das Schriftstück bei sich führen und als Nachweis bei einer Kontrolle vorlegen.
Zahlen, Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier.
Mit der Corona-Warn-App können Menschen anonym und schnell darüber informiert werden, wenn sie sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten haben.
Je mehr Menschen die Corona-Warn-App nutzen, desto schneller können in Zukunft Infektionsketten durchbrochen werden.
Die Erlasse des Landes NRW werden von den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden durch Allgemeinverfügungen vor Ort umgesetzt. Zu Fragen, z.B. zu Öffnungszeiten von Restaurants , Zugang zu Einkaufszentren etc., wenden Sie sich daher bitte an das Ordnungsamt Ihres Wohnortes.
Das Bundesgesundheitsministerium bietet ein umfangreiches Informationsangebot rund um die Coronavirus-Pandemie, inklusive einer Impfuhr und eines Impfdashboards, welches den Impffortschritt nach Bundesland abbildet.
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