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12. Mai 2016

19 geplante Windkraftanlagen in Borchen: Kreis Paderborn informiert über Termine und Auslegungsfristen

Insgesamt vier immissionsschutzrechtliche Genehmigungsanträge zum Bau von 19 Windkraftanlagen (17 in Etteln) und zwei in Dörenhagen) sind beim Kreis Paderborn als zuständige Genehmigungsbehörde gestellt worden.

Windkraftanlagen in Borchen (Karte: Katasteramt, Kreis Paderborn) 
Windkraftanlagen in Borchen (Karte: Katasteramt, Kreis Paderborn)

Insgesamt vier immissionsschutzrechtliche Genehmigungsanträge zum Bau von 19 Windkraftanlagen (17 in Etteln) und zwei in Dörenhagen) sind beim Kreis Paderborn als zuständige Genehmigungsbehörde gestellt worden. Windkraftanlagen ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 m sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig. Die auf dem Gebiet der Gemeinde Borchen geplanten, neuen Windräder liegen alle darüber. Die Antragsunterlagen für die 17 Anlagen in Etteln lagen vom 24. März bis zum 25. April öffentlich aus. In dieser Zeit konnte jedermann die Unterlagen einsehen und Einwendungen geltend machen; Einwendungen konnten darüber hinaus bis zum 9. Mai geltend gemacht werden. Die Antragsunterlagen für den geplanten Bau der zwei Windräder in Dörenhagen lagen bis zum 2. bzw. 9. Mai im Rathaus der Gemeinde Borchen und im Kreishaus Paderborn aus. Einwendungen können diesbezüglich noch bis zum 17. bzw. 23. Mai vorgebracht werden (zwei Genehmigungsanträge mit unterschiedlichen Fristen). Der Kreis Paderborn teilt mit, dass der Erörterungstermin für die geplanten Anlagen in Etteln am Dienstag, 7. Juni, um 10 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses Borchen stattfindet. Der zweite Erörterungstermin für die geplanten Anlagen in Dörenhagen findet statt am Dienstag, 21. Juni, um 10 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses Borchen.
Bislang sind beim Kreis Paderborn 150 Einwendungen gegen die geplanten Bauvorhaben eingetroffen. Die Zahl der Einwendungen bei der Gemeinde Borchen liegt nach Auskunft der Medien bei 500. Der Kreis Paderborn ist jedoch sehr zuversichtlich, dass der Bürgermeister diese nun unverzüglich an den Kreis Paderborn als zuständige Genehmigungsbehörde weiterleiten wird, damit wirklich alle Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zum Termin geprüft und die erforderlichen Fachbehörden, die gegebenenfalls noch einzuschalten sind, um Stellungnahme gebeten werden.
Der Erörterungstermin ist Teil des Genehmigungsverfahrens und vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Ziel ist es, jenen Bürgerinnen und Bürgern, die Einwendungen erhoben haben, die Gelegenheit zu geben, ihre Einwendungen zu erläutern und Fragen zu stellen. Auch dem Kreis Paderborn als Genehmigungsbehörde dient der Termin dazu, mögliche Unklarheiten mit dem Bürger im Gespräch direkt vor Ort klären zu können. Aber auch die Antragsteller müssen in einem solchen Verfahren über die Einwendungen informiert werden, um darauf reagieren zu können. Denn diese müssen dem Kreis Paderborn und seinen Bürgerinnen und Bürgern letztlich belegen, dass der Schutz der Anwohner, der Natur und Umwelt gewährleistet ist.
Die einzige Möglichkeit, den Bau von Windkraftanlagen zu steuern, hat die Gemeinde. Ihre Aufgabe ist es, Windkonzentrationszonen in einem Flächennutzungsplan darzustellen, der auch einer eventuellen Überprüfung durch ein Gericht standhält. Die Gemeinde Borchen verfügt über einen Flächennutzungsplan, der eine Höhenbegrenzung von 100 m vorsieht und Vorranggebiete für den Bau von Windkraftanlagen ausweist. Die beim Kreis Paderborn beantragten 19 Windkraftanlagen liegen außerhalb dieser Vorrangzonen.
Im Geodatenportal des Kreises Paderborn können alle Interessierten sich anschauen, wo die Anlagen entstehen sollen. Auch die Windvorranggebiete sind hinterlegt.


 
 
 

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