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Pressemeldung vom 02.02.2011

Landrat Manfred Müller: "In der Sache hat sich nichts geändert"

"In der Sache hat sich nichts geändert. Der Ratsbeschluss bleibt rechtskräftig und wird nicht aufgehoben", erklärt Landrat Manfred Müller entgegen anderslautender Meldungen. Diese juristische Haltung des Kreises Paderborn als Kommunalaufsicht sei auch von der Bezirksregierung Detmold bestätigt worden. "Mit meinem Schreiben sollte auch auf Wunsch des Bürgermeisters zum Ausdruck gebracht werden, dass die Gründe, die ihn zur Beanstandung gebracht haben, subjektiv juristisch nachvollziehbar und vertretbar sind. Und das, obwohl sie weder vom Landrat als kommunale Aufsicht noch von der Bezirksregierung geteilt werden", so Müller. Mit seinem neuerlichen Schreiben habe er lediglich die Wogen in Borchen glätten und zudem deutlich machen wollen, dass dem Bürgermeister weder die Überprüfung noch die Kosten hierfür anzulasten seien. „Ich hoffe sehr, dass in Borchen jetzt wieder Frieden einkehrt und sachlich diskutiert wird“, so Müller.

Wenn ein Bürgermeister grundsätzlich zur Auffassung gelangt, dass ein Ratsbeschluss seiner Stadt oder Gemeinde gegen geltendes Recht verstößt, hat er die gesetzliche Pflicht, diesen zu beanstanden. Insofern könne Allerdissen kein Fehlverhalten angelastet werden.

Der Landrat hatte bereits im Dezember vergangenen Jahres erklärt, dass mit dem Beschluss der Rat seinen Willen zum Ausdruck gebracht habe, der Verbundschule Altenauschule den Vorzug zu geben und sie zu fördern. Müller hatte bereits im Dezember betont, dass der Ratsbeschluss anlassbezogen gewesen sei und die aktuelle, ablehnende Haltung der Borchener Ratsmitglieder zur möglichen Einrichtung anderer Schulformen mehrheitlich widerspiegele. Die Erarbeitung von zukünftigen Konzepten zur Schulentwicklung durch die Verwaltung werde dadurch nicht tangiert. Dem Borchener Bürgermeister sei es unbenommen, Schulthemen auch zukünftig auf die Tagesordnung zu setzen, so Müller in seiner damaligen Erklärung. Denn sowohl die Stellung des Rates als autarkes Organ als auch die Kompetenz des Bürgermeisters seien rechtlich geschützt. Also weder Denk-, geschweige denn Demokratieverbot in Borchen. Auch diesen Punkt hat Müller in seinem erneuten Schreiben noch einmal bekräftigt. Dort heißt es wörtlich: „Der Bürgermeister ist im Rahmen des § 62 GO NRW nach wie vor befugt, Schulentwicklungsplanungen unter Einschluss aller Schulformen, also insbesondere auch der Schulform der Gesamtschule, zu betreiben. Der Rat kann dem Bürgermeister nicht verbieten, sich mit diesem Thema zu befassen und es auf die Tagesordnung zu setzen. Ein Denkverbot kann gegen ihn nicht verhängt werden“. „Ich teile die Auffassung von Bürgermeister Allerdissen, dass alle Kraft den vor uns liegenden Aufgaben gewidmet werden muss. Ich hoffe sehr, dass dies jetzt in Borchen gelingt“, so Müller abschließend.


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