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Pressemeldung vom 04.03.2011

Muss der Hund im Wald an die Leine?

Die wichtigsten Regeln für den Umgang mit dem Hund in Wald und Flur


Kreis Paderborn (krpb). Die Situation kennt jeder: Man geht im Wald spazieren und sieht einen frei laufenden Hund. Die Leine dazu baumelt in der Hand des Besitzers. Darf der das? „Auf ausgewiesenen Waldwegen müssen Hunde nicht angeleint werden“, sagt dazu Heiner Bühlbecker vom Ordnungsamt des Kreises Paderborn. Gleichwohl gibt es eine Reihe von Regeln, die jeder beachten sollte, der in Wald und Flur unterwegs ist. Denn nicht nur der Mensch, sondern auch das Wild braucht Ruhe und Muße. Vor allem im Frühling, wenn viele Tierarten sich um ihren Nachwuchs kümmern.

„Weg vom Leinenzwang in den städtischen Bereichen, will man in den Außenbereichen seinem Hund zur nötigen Bewegung verhelfen“, zeigt Bühlbecker Verständnis. Jedoch komme es immer wieder vor, dass durch streunende und wildernde Hunde Rehwild gerissen werde. Erhebliche Auswirkungen gehen auch von solchen Hunden aus, die ihren Bewegungsdrang in Wiesen und am Waldrand austoben und sich zur Freude ihres Herrchens oder Frauchens vermeintlich nur müde laufen. „Tatsächlich verursachen sie durch dieses Verhalten vielfaches Elend unter den Wildtieren“, sagt Bühlbecker. Elterntiere werden verschreckt und suchen ihren abgelegten Nachwuchs nicht wieder auf. Altvögel geben bei Störungen ihre Brut und Jungtiere auf. Jeder Hundebesitzer sollte deshalb durch intensive Naturbeobachtung ein Gespür für das Vorhandensein und die Bedürfnisse von Wildtieren entwickeln. Denn dort, wo Hunde abseits der Wege stöbern, z.B. an Wegrändern, Hecken und Brachflächen, flüchten wild lebende Tiere und meiden diese Flächen dauerhaft. Jäger und untere Jagdbehörde des Kreises Paderborn wollen jedoch nicht mit dem erhobenen Zeigefinger arbeiten, sondern appellieren vielmehr an die Einsicht und das Verständnis der Hundebesitzer.

Die wichtigsten Bestimmungen:

Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist in NRW auf eigene Gefahr grundsätzlich zu jeder Tageszeit gestattet, auch abseits der Wege und Straßen.

Ausdrücklich verboten ist nur das Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Holzeinschlagsflächen und forstwirtschaftlichen und jagdlichen Einrichtungen.

Im Wald müssen Hunde außerhalb von Wegen angeleint sein. Damit sind Sonntagsspaziergänge in Begleitung eines auf dem Waldweg frei laufenden Hundes gestattet – solange der Hund erzogen ist und den Anweisungen seines Besitzers folgt.

Einschränkungen dieser Freiheit können sich im Einzelfall aus Auflagen des Landeshundegesetzes NRW, dem Landesforstgesetz oder entsprechenden örtlichen Regelungen ergeben.

In Naturschutzgebieten herrscht einen generelle Anleinpflicht.

Ob in einer Kommune weitere Einschränkungen beim Spaziergang mit dem Hund gelten, kann beim jeweiligen zuständigen Ordnungsamt erfragt werden.

Natürlich gibt es geschriebene und ungeschriebene Regeln. „Bei Kindern oder offensichtlich ängstlichen Spaziergängern sollte man den Hund schlicht festhalten oder kurz an die Leine nehmen, bis der Weg wieder frei ist“, sagt Bühlbecker. Da seien – wie immer und überall im Leben - schlicht Fingerspitzengefühl und gesunder Menschenverstand gefragt. Und deshalb sollte es auch selbstverständlich sein, dass jetzt im Frühjahr während der Brutzeit und Setzzeit des Wildes auch die Hundehalter an das Wild denken. Also ihre Hunde nicht frei und ohne Grenzen in Feld und Flur laufen lassen, auch wenn sich „Bello“ in Ruf- und Sichtweite befindet.

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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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