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Pressemeldung vom 01.07.2011

Ein weiteres Kind in Altenbekener Grundschule mit EHEC infiziert, ohne erkrankt zu sein

Vier weitere Stuhlproben negativ - keine weiteren Erkrankungen im Kreis Paderborn

Kreis Paderborn (krpb). Eines der Kinder, das nach Pfingsten am gefährlichen HU-Syndrom erkrankt war, ist wieder zu Hause. In Altenbeken ist zusätzlich zu den bereits gestern gemeldeten 14 Kindern ein weiteres mit dem EHEC-Erreger infiziert. Auch dieses Kind ist nicht erkrankt. Vier weitere Stuhlproben waren negativ. Damit ergibt sich folgende Bilanz der insgesamt 30 Stuhlproben jener Kinder, die in der Altenbekener Grundschule zu Mittag gegessen hatten: 18 Ergebnisse sind positiv (EHEC-Erreger nachgewiesen), fünf negativ. Unter den positiven 18 befinden sich die drei nach Pfingsten erkrankten Kinder. Damit fehlen noch sieben Ergebnisse. Auch wenn die Kinder gesund sind, dürfen sie nicht zur Schule, da sie so genannte Ausscheider sind. Das heißt: Sie tragen das Bakterium in sich und können es auf der Toilette beim Stuhlgang ausscheiden und damit möglicherweise andere anstecken (Schmierinfektion). Diese Regelung greift aber nicht, weil die Altenbekener Grundschule noch bis einschließlich Dienstag nächste Woche geschlossen ist.

Beprobt war auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Essensausgabe in den insgesamt 25 Kindergärten und Schulen, die ebenfalls mit Essen des Bad Lippspringer Caterers beliefert worden sind. Von den insgesamt 175 Proben sind 19 zurück – alle negativ.

In Absprache mit dem Robert-Koch Institut werden nun Stuhlproben von allen 500 Kindern der 25 Kindergärten und Schulen genommen. „Unser Ziel ist es, das Ausbruchsgeschehen in Altenbeken abzuklären“, erläutert Landrat Manfred Müller. „Das ist ein organisatorischer Kraftakt, den wir sehr entschlossen, mit allen uns zur Verfügung stehenden Ressourcen angehen“, sagt Müller. Die seitens der Behörden angeordneten Stuhlproben werden vom Kreis Paderborn bezahlt.

Die Röllchen sind bereits eingekauft und werden im Paderborner Gesundheitsamt zum Versand vorbereitet. Zusammen mit Fragebögen sollen sie dann ab Montag über die Einrichtungen verteilt werden. Dazu werden Vertretung der Kindergärten und Schulen am Montag ins Paderborner Kreisgesundheitsamt eingeladen, um die Verfahrensweise und Verteilung zu erläutern. Das Material wird dann über die Einrichtungen direkt an die Eltern verteilt. Die Stuhlproben werden im Laufe der nächsten Tage sukzessive zurück erwartet. Denn Stuhlproben sind keine Blutproben, die man mal eben ziehen kann. Einer raschen Rückkehr sind biologische Grenzen gesetzt. Die Proben werden von den Eltern in bereits frankierten Umschlägen direkt an das Labor geschickt. Nach den Schulen und Kindergärten werden dann in einem zweiten Schritt jene 300 eine Stuhlprobe abgeben müssen, die „Essen auf Rädern“ vom Caterer aus Bad Lippspringe bezogen haben. Die Reihenfolge wurde in Absprache mit dem Robert-Koch Institut festgelegt.

Vieles spricht dafür, dass eine kontaminierte Essenscharge die Quelle sein könnte. Ermittelt wird dennoch in alle Richtungen. „Die Stuhlprobe dient der Klärung, wie weit der Erreger gestreut hat bzw. ob er überhaupt über Altenbeken bzw. Bad Lippspringe verbreitet wurde“, betont Kreisgesundheitsamtsleiter Dr. Georg Alles und warnt vor Panikmache. „Der Erreger fliegt nicht durch die Luft und wird nicht durch eine Tröpfcheninfektion übertragen“, so Alles. Wenn alle sich gründlich die Hände waschen, hat der Erreger keine Chance. Seit gut einer Woche sind dem Paderborner Kreisgesundheitsamt keine weiteren EHEC- oder HUS-Erkrankungen gemeldet worden.

Ob positiv oder negativ beprobt: Der einzige und beste Schutz ist eine ausreichende Toiletten- und Handhygiene. Die Hände sollten mindestens 30 Sekunden sorgfältig mit Wasser und Seife gewaschen werden. Bei erkrankten Menschen und solchen, die EHEC hatten und noch Keime ausscheiden (schlimmstenfalls über Wochen oder gar Monate, die Zeitspanne ist nicht genau bekannt) wird zusätzlich ein alkoholisches Händedesinfektionsmittel empfohlen. Kinder mit Durchfällen dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz nicht in Kindergärten und Schulen geschickt werden. Bei schweren Durchfällen, insbesondere bei Blut im Stuhl, sollte der Kinder- oder Hausarzt aufgesucht werden.


Mehr Infos zur Thematik mit wichtigen Informationen zur richtigen Hygiene im Haushalt und auf der Toilette auf diesen Seiten.


 

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