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Pressemeldung vom 21.09.2011

Illegale Angler gefährden Trinkwassergewinnung an der Aabach-Talsperre - Bußgeld droht

Kreis Paderborn (krpb). Die Aabach-Talsperre bei Bad Wünnenberg sichert die Trinkwasserversorgung für mehr als 250.000 Einwohner der Kreise Paderborn, Soest, Gütersloh und Warendorf. Mit ihrem Bau wurde auch ein Naturparadies für Radfahrer, Inlineskater und Wanderer geschaffen, die den rund 9 km langen Rundweg nutzen und dabei Luft und Landschaft genießen. „Doch dieses Miteinander von Mensch und Natur in einem so sensiblen Bereich funktioniert nur, wenn alle sich an die Regeln halten“, erklärt der Geschäftsführer des Wasserverbandes Aabach-Talsperre, Rainer Gutknecht. Doch genau hier liegt das Problem. Wildes Angeln gefährdet das empfindliche Ökosystem.

„Angeln darf dort nur, wer einen Fischereischein und darüber hinaus einen Jahres-Fischereierlaubnisschein für die Aabach-Talsperre besitzt und sich damit ausweisen kann“, betont Gutknecht. Um letzteren zu bekommen, muss man zwingend an einer Informationsveranstaltung des Wasserverbandes teilnehmen, die im März jeden Jahres stattfindet. Dort erfahren Angler, an welche speziellen Auflagen sie sich zu halten haben, um die Trinkwasserqualität nicht zu gefährden.

„Wer sich dennoch über diese Bestimmungen im Wasserschutzgebiet hinwegsetzt macht sich des Hausfriedensbruchs oder der Fischwilderei schuldig. Dies sind keine Kavaliersdelikte und können mit Bußgeldern bzw. Haftstrafen geahndet werden“,sagt Gutknecht.

Die vom Aussterben bedrohten Edelkrebse haben in der Aabach-Talsperre ein Rückzugsgebiet gefunden. Es geht aber nicht um das bloße Überleben der Krebse. Mit ihnen verlöre der Naturschutz einen einzigartigen und sehr bedeutenden Bestand an Edelkrebsen, der durch sein Vorhandensein einen außergewöhnlichen genetischen Pool für Wiederansiedlungsprojekte darstellt. Die Tiere tragen zudem zur Qualität des Wassers bei. Gefahr droht ihnen aus den umliegenden Gewässern, in denen der amerikanische Kamberkrebs vorkommt. Diese Art verbreitet die tödliche Krebspest, ohne selbst an ihr zu erkranken. Tod bringende Sporen der Krebspest können an der Ausrüstung der Angler haften bleiben. Werden sie dann in das Gewässer eingeschleppt, „kann im schlimmsten Fall der gesamte Bestand der wichtigen Edelkrebse vernichten werden“, warnt Gutknecht.

Wichtig ist deshalb, dass „Angelgerät und Bekleidung vor dem Angelbetrieb in der Aabach-Talsperre eine gründliche Durchtrocknung und ggf. Desinfektion erfahren. Nach Möglichkeit sollten ausschließlich für die Aabach-Talsperre eingesetzte Gerätschaften und Bekleidungen verwendet werden“, so auch der Wortlaut in den Fischereibestimmungen für die Talsperre.

Grund für den Appell des Geschäftsführers ist ein aktueller Fall. Für den Betreffenden, der dort ohne Erlaubnis geangelt hat, wird es teuer. Er wird erst einmal anteilig an den „Kosten der Überwachung zur Abwehr von Fischwilderei“ beteiligt und muss den Schaden durch den nichteingelösten Fischereierlaubnisschein tragen. Macht in der Summe 250 Euro. Hinzu kommen die Rechtsanwaltsgebühren.

Weitere Informationen zur Aabach-Talsperre unter www.aabachtalsperre.de

Ansprechperson: Rainer Gutknecht,  0 29 53 - 98 77 - 0

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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