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Pressemeldung vom 28.05.2011

Schutz vor Geflügelpest

Hühner

Transportverbot von Geflügel in Delbrück und der Gemeinde Hövelhof bis Dienstag, 31. Mai

- in Delbrück und Hövelhof muss alles Geflügel ab sofort in den Stall -

Kreis Paderborn (krpb). „Stand still“ für 72 Stunden: Im Gebiet der Stadt Delbrück und der Gemeinde Hövelhof sind ab Sonntag, 29. Mai bis Dienstag, 31. Mai sämtliche Beförderungen von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) verboten. Von diesem Verbot ausgenommen ist das Verbringen von Eintagsküken, Schlachtgeflügel zur unmittelbaren Schlachtung, gehaltenen Vögeln im Durchgangsverkehr auf Hauptstraßen des Fernverkehrs und im Schienen-, Schiffs- und Flugverkehr. Zudem muss in Delbrück und Hövelhof ab sofort alles Geflügel in den Stall.

„Wer im Gebiet der Gemeinde Hövelhof oder der Stadt Delbrück Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) hält, hat diese in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten“, heißt es in der entsprechenden Allgemeinverfügung.

Das Amt für Verbraucherschutz und Veteterinärwesen des Kreises Paderborn reagiert mit dem Transportverbot auf das Ausbruchsgeschehen im Kreis Gütersloh. Am 27.Mai war dort der Ausbruch der niedrigpathogenen Aviären Influenza vom Subtyp H 7 in einem Geflügelbestand in Rietberg-Bokel amtlich festgestellt worden.

Bei der niedrigpathogenen Aviären Influenza handelt es sich um eine ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung beim Geflügel, „deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann. Die Bekämpfung dieser Viurserkrankung kann nur durch Bestandstötungen, Sperrmaßnahmen und erhebliche Einschränkung des Tierverkehrs erfolgen. Zudem besteht die Gefahr, dass das niedrigpathogene Virus zu einem hochpathogenen Aviären Influenzavirus mutiert“, heißt es in der Allgemeinverfügung, die heute um Mitternacht in Kraft tritt.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt zeichne sich durch drei weitere Verdachtsfälle im Kreis Gütersloh ein größeres Ausbruchsgeschehen ab. „Aufgrund der derzeit noch unübersichtlichen Seuchenlage kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Erreger der Aviären Influenza bereits in andere Bestände verschleppt bzw. aus anderen Beständen eingeschleppt wurde“, heißt es weiter in der Begründung für das Transportverbot und die so genannte Aufstallungspflicht.

Der leitende Kreisveterinär Dr. Klaus Bornhorst will durch diese Maßnahmen eine weitere mögliche Verschleppung des Erregers über Tierkontakte (insbesondere des Handels) verhindern. Auch sollen mögliche weitere vorhandene Seuchenherde erkannt werden.

Nach der seuchenspezifischen Sachlage erscheine dabei im Kreis Paderborn die räumliche Begrenzung auf die Gebiete der Stadt Delbrück und der Gemeinde Hövelhof gerade noch vertretbar, heißt es weiter im Text der Allgemeinverfügung. 

Allgemeinverfügung zum Transportverbot

Allgemeinverfügung zur Stallpflicht


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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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