Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Kreis Paderborn genehmigt Biogasanlage in Lichtenau-Henglarn

Die in Lichtenau-Henglarn beantragte Biogasanlage erfüllt alle genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen und muss deshalb genehmigt werden. Der Kreis Paderborn erteilte am heutigen Freitag, 14. Oktober, den positiven Bescheid. Sämtliche technischen Mängel wurden im neuen Antragsverfahren aufgearbeitet. Der Landwirt hat umfangreiche Sicherheitsauflagen zu beachten. Auch muss die Anlage, bevor sie in Betrieb geht, zuvor von einem vereidigten Sachverständigen abgenommen werden. „Wenn ein Antragsteller alle Voraussetzungen erfüllt, hat er einen rechtlichen Anspruch auf Genehmigung seines Bauvorhabens“, erläutert Baudezernent Martin Hübner. Einen Ermessensspielraum seitens des Kreises Paderborn als zuständige Genehmigungsbehörde gebe es nicht.

Die Anlage hatte im Januar 2008 erstmalig für Schlagzeilen gesorgt. In der Nacht vom 14. auf den 15. Januar waren rund 400 m³ Gülle von dem betreffenden Hof in die Altenau geflossen. Durch einen Steuerungsfehler in der Software war das Gemisch aus Gülle und Mais nicht wie vorgesehen, in den äußeren Ring des Behälters sondern über ein Rohr ins Freie gepumpt worden. Im August 2008 kam es erneut zu einem Zwischenfall. Wieder trat Gülle aus. Der auf Anordnung von Landrat Manfred Müller zwischenzeitlich gezogene Schutzwall, der in NRW gesetzlich nicht gefordert ist, zeigte Wirkung: Die ausgetretene Menge konnte beim zweiten Unfall komplett aufgefangen werden. In dem sich anschließenden Verfahren war die Genehmigung aus dem Jahre 2006 aus bauplanungsrechtlichen Gründen aufgehoben und die Anlage stillgelegt worden. Die Betreibergesellschaft beantragte darauf hin eine neue Genehmigung. Knackpunkt in dem komplett neuen Genehmigungsverfahren war zuletzt die fehlende Privilegierung des Antragstellers.

Für die Genehmigung eines Bauvorhabens im Außenbereich, also auch einer solchen Biogasanlage, müssen eine ganze Reihe von Vorschriften beachtet werden. Zwar soll einerseits die Gewinnung alternativer Energien gefördert werden. Andererseits muss aber dem Schutz der Anwohner beispielsweise auch vor Geruchsemissionen Rechnung getragen werden. Deshalb sind Biogasanlagen vom Grundsatz her nur dort erwünscht, wo diese in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zu einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen. Landwirte verfügen deshalb über so genannte privilegierte Baurechte. Da im August der Landwirt des Hofs den Antrag gestellt hat, die Biogasanlage zu betreiben. ist auch diese Hürde genommen. Strenge Sicherheitsauflagen sollen verhindern, dass sich ein solcher Unfall in der Zukunft wiederholen und noch einmal Gülle ins Gewässer gelangen kann. So muss ein Wall um das Betriebsgelände gebaut werden. Gefordert wird beispielsweise auch eine automatische Leckerkennung. Rohrleitungen, in denen Substrat oder Gülle transportiert wird, sind an beiden Enden mit Absperrschiebern auszurüsten. Die Absperrschieber sind derartig auszuführen, dass ihre Bedienung auch im Schadensfall gewährleistet ist. Oberirdisch verlegte Rohrleitungen sind gegen Beschädigungen und, soweit erforderlich, gegen Einfrieren in geeigneter Weise zu sichern.

Bemängelt worden war zudem die nicht ausreichende Zuwegung zur Biogasanlage. Landrat Manfred Müller hat darauf bestanden, dass der in 2006 zwischen der Stadt Lichtenau und dem damaligen Antragsteller geschlossene Vertrag auch im neuen Genehmigungsverfahren vor Inbetriebnahme der Biogasanlage umgesetzt wird. Der Landwirt sich somit an die damals abgeschlossene Vereinbarung hält. Diese sieht vor, den vorhandenen Wirtschaftsweg zur Anlage zu verbreitern.

Unmittelbar bevor die Anlage dann in Betrieb genommen wird, muss ein vereidigter Sachverständiger die sicherheitsrelevante Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Prozessleittechnik noch einmal auf ihre Funktionsfähigkeit hin prüfen und das Ergebnis dem Kreis Paderborn als Genehmigungsbehörde mitteilen.


Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“