Kreis Paderborn (krpb). Den so genannten blauen Brief fürchtet jeder Schüler. Liegt er im Briefkasten, wird es eng. Die Versetzung ist gefährdet. Nach Halbjahreszeugnis und Elternsprechtag ist ein solches Schreiben die letzte offizielle Warnung seitens der Schule. „Versetzung gefährdet heißt aber auch, dass da noch was geht“, sagt dazu der Leiter der Psychologischen Beratungsstelle für Schule, Jugend und Familie, Dr. Walter Kowalczyk. Deshalb sollten Eltern die „tiefgelbe“ Karte nicht als Auftakt zu einer Strafaktion sondern zu einem Rettungsprogramm begreifen. „Sprechen Sie mit Ihrem Kind, reden Sie mit den Lehrern“, lautet der Rat des Schulpsychologen.
Zunächst sollten die Eltern im Gespräch mit ihrem Kind klären, warum die Noten so schlecht geworden sind. Ist es mangelnde Motivation, was in den Klassen 7 bis 9 häufiger vorkommt? Gibt es Probleme mit Klassenkameraden, Stress mit dem Lehrer? Wurde der Unterrichtsstoff nicht verstanden? Stecken gesundheitliche Probleme dahinter? „Machen Sie einen Termin in der Schule, sprechen Sie mit dem Fachlehrer“, rät Kowalczyk betroffenen Eltern weiter. Ab Klasse 7 sollten Tochter oder Sohn die Eltern begleiten. Gemeinsam mit dem Lehrer könne dann geklärt werden , woran es lag und wie es weitergehen könnte. Liegen die Schwächen eher im schriftlichen oder mündlichen Bereich? Gab es Probleme beim Wortschatz, in der Grammatik, beim Formulieren, im Zahlenverständnis? Kowalczyk empfiehlt betroffenen Eltern, sich ihre Fragen zu notieren, „damit nichts untergeht und alles angesprochen wird“, so der leitende Schulpsychologe des Kreises. Ziel müsse es sein, die Richtung für die kommenden Wochen festzulegen. Also insbesondere zu klären, ob die Leistungen nur punktuell nach unten gegangen seien, so dass eine Versetzung noch möglich ist. „Fragen Sie, was ihr Kind tun kann, um die Leistungen zu verbessern und was Sie selbst für ihr Kind tun können“, so Kowalczyk.
Hintergrund: In § 50 Abs. 4 Schulgesetz NRW heißt es dazu:
„Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die Eltern schriftlich zu benachrichtigen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung der Schülerin oder des Schülers ist hinzuweisen. Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Die Benachrichtigung entfällt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern.
Eine Zeitschiene wird im Gesetz nicht benannt. Die Schulen sind jedoch gehalten, 10 Wochen vor Zeugnisausgabe die „blauen Briefe“ zu verschicken, damit die betroffenen Schülerinnen und Schüler noch die Chance haben, gegensteuern und damit das Sitzenbleiben verhindern zu können.
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