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Pressemeldung vom 04.03.2011

Kontrollen mit Konsequenzen am Karnevalswochenende

Kreis Paderborn (krpb). Kreisjugendamt, Kreispolizei und Ordnungsämter sind am kommenden Karnevalswochenende vor Ort. „Bereits im Vorfeld der Veranstaltungen wird konsequent kontrolliert“, bekräftigt Landrat Manfred Müller, zugleich Chef der Kreispolizei. So werden Polizeistreifen an den Zufahrts- und Feldwegen stationiert. Kooperiert wird auch mit der Bundespolizei, zuständig für die Sicherheit der Bahnanlagen. Für alkoholisierte Minderjährige endet der Karneval somit am Bahnhof oder auf der Zufahrtsstraße. In Scharmede soll auf diese Weise verhindert werden, dass betrunkene Besucher von außerhalb „den Umzug aufmischen“. Sollten unter 16-Jährige mit alkoholischen Getränken oder unter 18-Jährige mit Hochprozentigem erwischt werden, schreitet die Polizei konsequent ein. Diese für die Altersgruppen verbotenen Getränke werden sofort sichergestellt oder vor Ort entsorgt.

Die angekündigten Kontrollen „zeigen erste Auswirkungen“. Jugendliche versuchen sich über Facebook zu verlinken und alternative Treffpunkte für Saufgelage auszumachen. Landrat Manfred Müller appelliert deshalb noch einmal an alle Eltern und Erziehungsberechtigten, klare Grenzen zu ziehen und Vorbild zu sein. Der Scharmeder Kampagnenslogan "Zu blau macht unsexy" treffe in jeder Altersklasse zu.

Hier noch einmal die wichtigsten Jugendschutzbestimmungen: Ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist eine Teilnahme an öffentlichen Tanzveranstaltungen unter 16 Jahren nicht erlaubt. Jugendliche ab 16 dürfen bis Mitternacht dabei sein. Der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige ist generell verboten. Bier, Wein und Sekt sind ab 16 Jahren laut Gesetz erlaubt. Doch letztlich entscheiden die Erziehungsberechtigten, was geht und was nicht. Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum und Whisky sind erst ab 18 erlaubt. Das gilt auch für Alcopops. Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Tabakwaren und Zigaretten nicht an Kunden unter 18 verkauft werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Bestimmungen tragen sowohl die Eltern als auch die Veranstalter und das Verkaufspersonal.

 

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