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Pressemeldung vom 24.01.2011

Lebendige Gewässer im Kreis Paderborn: Öffentliche Auftaktveranstaltung am Donnerstag, 27. Januar um 14 Uhr im Großen Sitzungssaal des Paderborner Kreishauses

Kreis Paderborn (krpb). Im März 2010 ist der Bewirtschaftungsplan des Landes NRW mit dem Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 verbindlich eingeführt worden. Ein wesentlicher Baustein ist das Programm "Lebendige Gewässer". Darin enthalten sind Umsetzungsfahrpläne, in denen denkbare wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer erarbeitet werden. Im Kreisgebiet Paderborn geschieht dies im Rahmen von zwei Kooperationen, einmal für das Einzugsgebiet der Alme und einmal für das Teileinzugsgebiet Lippe/Ems. Die Auftaktveranstaltung der Kooperation für das Einzugsgebiet Lippe/Ems findet statt am Donnerstag, 27. Januar um 14 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses in der Aldegreverstraße 10 – 14.

Die Umsetzungsfahrpläne sollen eine Übersicht über die bisher durchgeführten sowie die bis 2027 vorgesehenen Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung und -unterhaltung im Kreis Paderborn geben. In der Auftaktveranstaltung werden die bisher erfolgten Untersuchungen für das Einzugsgebiet Lippe/Ems vorgestellt. Anschließend wird die weitere Vorgehensweise erläutert und abgestimmt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.

Die Kooperationen sind ein Zusammenschluss der regional für die Wasserbewirtschaftungsfragen zuständigen Stellen. Teilnehmer sind zumeist die Maßnahmenträger für die jeweiligen Gewässer, die Kommunen, Fachbehörden, Interessenverbände, Wasserverbände, Landwirtschaftskammern, wobei bei Bedarf natürlich weitere Interessengruppen einbezogen werden können.

Die Umsetzungsfahrpläne sind bis zum März 2012 zu erarbeiten, da bis spätestens Ende 2012 ein Zwischenbericht an die EU-Kommission abzuliefern. ist. Dieser muss das Bemühen dokumentieren, die Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen effektiv umzusetzen.

Hintergrund: Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Sie ist seitdem für alle Mitgliedstaaten bindend und will einen Gewässerschutz auf hohem Niveau sicherstellen. Im Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen sind die Vorgaben der WASSERRAHMENRICHTLINIE in die nationalen Gesetzesgrundlagen eingearbeitet. Ziel ist es, bis spätestens 2027 alle natürlichen Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu bringen.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

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