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Pressemeldung vom 19.07.2011

Sperrgebiet um Delbrück aufgehoben - Geflügel in Delbrück und Hövelhof darf ab dem 20. Juli wieder im Freien gehalten werden

Kreis Paderborn (krpb). Das Sperrgebiet rund um einen Hof in Delbrück-Schöning wird aufgehoben. Die Regelung tritt um Mitternacht in Kraft und gilt somit ab dem morgigen Mittwoch, 20. Juli. Die Anfang der Woche gezogenen Proben sind negativ, die Bestände also frei von Geflügelgrippe. Deshalb darf ab morgen auch alles Geflügel im Delbrücker und Hövelhofer Raum wieder raus aus dem Stall. Allerdings gelten für alle Geflügelhalter spezielle Biosicherheitsmaßnahmen für die Freilandhaltung. „Ich bitte dringend alle Geflügelhalter, diese zu beachten, um eine mögliche Einschleppung des Geflügelgrippenvirus zu verhindern“, appelliert der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Klaus Bornhorst, an die Tierhalter.

„Biosicherheitsmaßnahmen sind alle Hygienemaßnahmen, die dazu beitragen, die Einschleppung von Krankheitserregern in gesunde Tierbestände auf ein Minimum zu reduzieren“, erläutert Bornhorst. Hierzu gehören z. B. die Hinzuziehung eines Tierarztes zum Ausschluss von Geflügelpest, wenn 3 Tiere (bei weniger als 100 Stück gehaltenem Geflügel) bzw. 2 % (wenn mehr als 100 Stück Geflügel gehalten werden) oder mehr innerhalb von 24 Stunden verenden oder die Legeleistung bzw. Gewichtszunahme erheblich sinkt. Die Ein- und Ausgänge sind gegen unbefugten Zutritt/unbefugtes Befahren zu sichern. Ställe dürfen nur mit betriebseigener oder Einmalschutzkleidung betreten werden. Besonders wichtig ist auch eine ordnungs- und regelmäßige Schadnagerbekämpfung. Das Virus der Geflügelpest kann durch Nagetiere sehr leicht übertragen werden.

Auf einem Hof im Delbrücker Raum war Anfang Juni das Influenza A –Virus, Subtyp H7 nachgewiesen worden. Vorsorglich mussten 8000 Legehennen und 5000 Junghennen getötet werden, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelgrippe zu verhindern. Um den betroffenen Betrieb war eine Sperrzone mit einem Radius von einem Kilometer gezogen worden. In der Sperrzone befanden sich zwei gewerbliche Tierhalter mit ca. 30.000 Tieren und kleinere Hobbyhalter. Ende Juni musste aufgrund eines erneuten Ausbruchs im benachbarten Kreis Gütersloh die Sperrzone erneuert und leicht ausgeweitet werden. Durch die Ausweitung waren jedoch keine weiteren gewerblichen Geflügelhalter betroffen. Die Schutzmaßnahmen dienten dazu, ein "Überspringen" der Seuche auf den Kreis Paderborn zu verhindern. Denn gefährdet war die Hochburg der Geflügelzucht im Kreis Paderborn: Insgesamt 753 Geflügelhalter mit 1,5 Millionen Stück Geflügel sind allein im Raum Delbrück/Hövelhof registriert.

Die Symptome der Geflügelgrippe sind in erster Linie plötzliche Todesfälle, hochgradige Apathie der Tiere, ein drastischer Abfall der Legeleistung und Schwellungen im Kopfbereich.

Die Tierseuchenverfügung zur Aufhebung der Tierseuchenverfügungen vom 3.6.2011 und 28.6.2011 zur Festlegung von Schutzmaßregeln nach der Geflügelpestverordnung finden Sie hier.

Die Tierseuchenverfügung zur Regelung der Geflügelhaltung im Kreis Paderborn nach den Vorschriften der Geflügelpestverordnung finden Sie hier.

 

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