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Pressemeldung vom 25.05.2012

Schwanger und nun?

Arbeitsgruppe Frauengesundheit der Kommunalen Gesundheitskonferenz will Hilfen für Schwangere transparent machen 

Kreis Paderborn (krpb). Barbara ist 16 und schwanger. Dabei hat sie doch grad erst mit der Ausbildung begonnen. Die 36-jährige Petra hat bereits zwei kleine Kinder. Ihre Familienplanung ist abgeschlossen, das Einfamilienhaus gebaut. Dann wird ihr Mann arbeitslos, und Petra stellt fest, dass sie wieder schwanger ist. Frauen wie Barbara und Petra sind nicht allein. Sie haben sogar einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe. Nur ist das immer noch viel zu wenig bekannt. Die Arbeitsgruppe Frauengesundheit der Kommunalen Gesundheitskonferenz unter Vorsitz von Landrat Manfred Müller will das ändern. Seit 2008 arbeiten die sechs Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Kreis Paderborn, Hebammen und Vertretung der Jugendämter zusammen, um über die vorhandenen Angebote zu informieren. Nachzulesen ist das alles in einem gemeinsamen Jahresbericht. Ein Faltblatt informiert über mögliche finanzielle Hilfen im Kreis Paderborn. Darin zusammengefasst sind auch alle notwendigen Anschriften und Telefonnummern.

Sigrid Vischedyk, Fachärztin für Allgemeinmedizin beim Paderborner Kreisgesundheitsamt, leitet die Arbeitsgruppe. „Wir wollen die Schwangeren an die Hand nehmen, ihnen alle Hilfen aufzeigen“, erläutert Vischedyk. Die Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte des Kreises Paderborn, die Diakonie Paderborn-Höxter e.V., donum vitae e.V Regionalverband Paderborn e.V., pro Familia e.V., der Sozialdienst katholischer Frauen und das Freie Beratungszentrum e.V. haben deshalb erstmalig in 2010 einen gemeinsamen Jahresbericht verfasst, der über die gesetzlichen Grundlagen, die Palette an Hilfen und ihre Inanspruchnahme informiert. „Können wir uns ein Kind leisten? Wo bekommen wir finanzielle Unterstützung? Wer hilft bei der Betreuung der Kinder?“, sind die am meisten gestellten Fragen in den Beratungsgesprächen, sagt Vischedyk.

In 2009 nahmen 1.528 schwangere Frauen Kontakt zu einer der sechs Schwangerschaftsberatungsstellen im Kreisgebiet auf. Bei im Schnitt 2.700 Geburten pro Jahr sucht somit gut die Hälfte der Schwangeren Hilfe bei einer Beratungsstelle. Entgegen der landläufigen Meinung geht es jedoch nicht primär darum, einen Schein auszustellen. § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetztes listet die möglichen Hilfen auf, die den Frauen zustehen: Diese reichen von der Wohnungssuche, Betreuungsmöglichkeiten, finanziellen Hilfen bis hin zur Frage, wie die Schul- oder Ausbildung abgeschlossen werden kann. Frauen haben einen Anspruch darauf, nach einem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt des Kindes bis zum Alter von drei Jahren Unterstützung zu erhalten. Dazu stehen auch diverse Fonds zur Verfügung. Die Mitarbeiter der Beratungsstellen helfen bei der Antragstellung, damit beispielsweise die Umstandskleidung, der Kinderwagen oder die Kindermöbel bezahlt werden können.

Hier finden Sie den gemeinsamen Jahresbericht und das Faltblatt mit allen Adressen und Ansprechpersonn.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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