Pressemeldung vom 07.02.2012

„Gute Übergangslösung gefunden“ - Landrat Manfred Müller und Delbrücks Bürgermeister Werner Peitz begrüßen Verhandlungsergebnis mit den Krankenkassen -

Kreis Paderborn (krpb). Der Kreis Paderborn wird vorübergehend die Kosten für das Notarzteinsatzfahrzeug in Delbrück-Westenholz übernehmen und damit die Stadt Delbrück finanziell entlasten. „Die Krankenkassen haben diese Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des neuen Rettungsdienstbedarfsplanes akzeptiert“, erklärt Landrat Manfred Müller im Anschluss an die Verhandlungen. Bürgermeister Werner Peitz zeigt sich erleichtert: „Damit ist erst einmal ein Riesenschritt in die richtige Richtung getan“, so Peitz.

Müller hatte bereits im Januar während eines Gesprächs mit Bürgermeister Werner Peitz und den Fraktionsspitzen des Delbrücker Stadtrats deutlich gemacht, dass der Kreis seine Leistungen im Rettungsdienst über die Krankenkassen abrechnet und diese nur das bezahlen, was auch im Rettungsdienstbedarfsplan steht bzw. für erforderlich gehalten wird. Dessen Überarbeitung steht in den kommenden Wochen an.Landrat Manfred Müller sicherte noch einmal zu, die Wünsche der Stadt Delbrück zur Optimierung des Rettungsdienstes bei der Bedarfsplanung mit begutachen zu lassen. Dazu zählen ein voll ausgebauter Notarzteinsatzstandort sowie die Frage, ob und in welchem Umfang ein zweiter Rettungswagen in Delbrück stationiert werden kann.

Hintergrund: Nach dem Rettungsgesetz NRW sind die Kreise als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Dazu werden Bedarfspläne aufgestellt, in denen beispielsweise die Notarztstandorte, Zahl und Standorte der Rettungswachen sowie Qualitätskriterien wie Hilfsfristen, Ausstattung der Fahrzeuge mit medizinischen Geräten und Medikamenten usw. festgelegt werden. Diese Rettungsdienstbedarfspläne werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben. Nach 2008 wird dieser Plan nun neu erarbeitet. Basis der Fortschreibung ist ein Gutachten, in dem auch die regionalen Besonderheiten berücksichtigt und bewertet werden. Der Plan wird dann im Entwurf den Trägern der Rettungswachen, Hilfsorganisationen, sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zugesandt und in den Kreisgremien diskutiert. Die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften müssen grünes Licht geben. Die abschließende Entscheidung trifft dann der Paderborner Kreistag.