Pressemeldung vom 23.12.2014

Ab sofort: Untersuchungspflicht für Enten und Gänse

Bundeslandwirtschaftsminister erlässt Eil-Verordnung

Kreis Paderborn (krpb). Wegen der möglichen Gefährdung durch die Geflügelpest hat der Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt am gestrigen Montag eine Eil-Verordnung auf den Weg gebracht: alle Enten- und Gänsehalter sind demnach verpflichtet, ihre Tierbestände vor jeglichem Transport auf das Vorliegen von Geflügelpest (Subtypen H5 und H7) zu untersuchen. Die Eil-Verordnung bezieht sämtliche Enten und Gänse ein, die ab dem 28. Dezember aus einem Bestand abtransportiert werden sollen.

Nur bei einem negativen Testergebnis dürfen die Tiere transportiert und geschlachtet werden. Zum Zeitpunkt der Verbringung darf die Probenahme nicht länger als sieben Tage zurückliegen.

Die Untersuchung ist nicht nur für Geflügel vorgesehen, das geschlachtet werden soll, sondern auch für jene Tiere, die beispielsweise zu Ausstellungs- oder Geflügelmärkten transportiert werden.

Verhindert werden soll so ein Ausbruch der für Geflügel hoch ansteckenden Geflügelpest vom Typ H5N8.

Nach jetzigem Stand gilt die Verordnung bis zum 31. März 2015.

Im Gegensatz zu Puten und Hühnern zeigen infizierte Enten und Gänse keinerlei Anzeichen einer Erkrankung wie Apathie, hohes Fieber oder Durchfall. „Doch scheiden sie den Erreger mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes und mit dem Kot aus und können die Seuche so natürlich weiter verbreiten“, erklärt der leitende Kreisveterinär Dr. Klaus Bornhorst.

Nach der neuen Verordnung müssen pro Lieferung 60 Tiere mittels eines kombinierten Rachen- und Kloakentupfers untersucht werden. Sind es weniger als 60 Enten oder Gänse, sind alle Tiere zu untersuchen.
Die Klassische Geflügelpest vom Subtyp H5N8 wurde in Europa erstmals am 5. November 2014 in einem Putenbestand in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. Am 22. November wurde der gleiche Virustyp bei einer erlegten Krickente auf der Insel Rügen festgestellt. Das Bundesinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut, FLI) stufte daraufhin das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest aus dem Wildbestand in Hausgeflügelbestände als hoch ein.

Am vergangenen Wochenende bestätigte das FLI eine Infektion mit hochpathogenem aviärem Influenzavirus (HPAI) vom Subtyp H5N8 in einem Entenmastbetrieb in Niedersachsen, am selben Tag auch bei einer tot aufgefundenen Wildente in Sachsen-Anhalt.

Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren sind bislang nicht bekannt. „Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“, sagt dazu das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Seit Ende November gilt im Kreis Paderborn bereits für sämtliches Geflügel in den Gebieten von Delbrück, Paderborn (im Bereich der Lippeseen), Salzkotten sowie Hövelhof eine Stallpflicht.

Der leitende Kreisveterinär Dr. Klaus Bornhorst fordert weiterhin alle Geflügelhalter auf, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und bei Auffälligkeiten umgehend das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn unter 05251 308-0 oder unter der E-Mailadresse: veterinaeramt@kreis-paderborn.de zu informieren. An den anstehenden Feiertagen ist ein Kontakt über die Kreisfeuerwehrzentrale in Büren-Ahden unter 02955 7676-0 möglich.

Im Kreis Paderborn sind derzeit 1.600 Geflügelhalter mit ca. 2,5 Millionen Tieren registriert. Von der neuen Eil-Verordnung betroffen sind insgesamt rund 650 Enten- und Gänsehalter mit ca. 130.000 Enten und 75.000 Gänsen.