Kreis Paderborn (krpb). „Im November sind der Allerheiligentag, der Volkstrauertag und der Totensonntag durch das Gesetz über die Sonn- und Feiertage als stille Feiertage besonders geschützt“. Darauf macht Landrat Manfred Müller auch in diesem Jahr aufmerksam.
Neben den bekannten Verboten an Sonn- und Feiertagen, insbesondere den Beschränkungen für Veranstaltungen während der Hauptzeit der Gottesdienste, sind an diesen stillen Feiertagen zusätzlich verboten:
Allerheiligen 1.11.2014 und Totensonntag 23.11.2014 | Volkstrauertag 16.11.2014 | |
1. Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, | 5 – 18 Uhr | 5 – 13 Uhr |
2. sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und –Leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, | 5 – 18 Uhr | 5 – 13 Uhr |
3. der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten, | 5 – 18 Uhr | 5 – 13 Uhr |
4. musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb, | 5 – 18 Uhr | 5 – 18 Uhr |
5. alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz. | 5 – 18 Uhr | 5 – 18 Uhr |
Weitere Informationen zu den Regelungen an Sonn- und Feiertagen bei den jeweiligen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden oder unter 05251 308 - 736 (Ordnungsamt der Kreisverwaltung Paderborn).
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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