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Pressemeldung vom 08.05.2015

Paderborns Landrat Manfred Müller und Soester Landrätin Eva Irrgang: „Dasselbe in Grün! Neue Entwurfsfassung des Landesentwicklungsplanes zur Einstufung des Flughafens reine Augenwischerei“ – - Land ordnet Paderborner Regionalflughafen nach wie vor in die zweite Reihe ein -

Kreis Paderborn (krpb). Das Land NRW stuft den Paderborner Regionalflughafen nach wie vor als „regionalbedeutsam“ und damit in die zweite Reihe ein. Auch nach dem neuen Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) teilt das Land die Flughäfen in NRW in die beiden Kategorien „landesbedeutsam“ und „regionalbedeutsam“ ein. Neu ist eine kleine redaktionelle Änderung: Sollten sich die regionalbedeutsamen Flughäfen in der Fassung zuvor mit den landesbedeutsamen Flughäfen abstimmen, soll das alles jetzt im Einklang geschehen. „Reine Augenwischerei, das ist dasselbe in Grün“, sagen dazu Paderborns Landrat Manfred Müller und Eva Irrgang, Landrätin des Kreises Soest. In der Konsequenz müsste der Paderborner Flughafen sich anderen Flughafen, wie z.B. Münster, unterordnen.

„Etwas abstimmen“ oder „etwas in Einklang bringen“: Für den Duden ist es das Gleiche. Nicht so für die Landesregierung „Die Landesregierung versucht, uns das als Klarstellung und Erfolg zu verkaufen“, meinen Müller und Irrgang. Beide zeigen sich empört über diese redaktionelle Änderung im Entwurf des LEP in puncto Flughafen, die angeblich das Missverständnis ausräume, dass Regionalflughäfen bei ihren Planungen von der Zustimmung der so genannten landesbedeutsamen Flughäfen abhängig seien. Der entsprechende Kabinettsbeschluss vom 28. April liegt jetzt im Wortlaut vor. Danach werden die Flughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Münster/Osnabrück nach wie vor als landesbedeutsam eingestuft. Der Paderborner Airport Paderborn/Lippstadt (wie auch Dortmund) hingegen als lediglich „regionalbedeutsam“. In der neuen Passage heißt es jetzt im Wortlaut: „Die Sicherung und Entwicklung der regionalbedeutsamen Flughäfen und sonstigen Flughäfen erfolgt im Einklang mit der Luftverkehrskonzeption des Landes und der Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen“. Vorher hieß es an dieser Stelle, dass regionalbedeutsame Flughäfen und sonstige Flughäfen nur bedarfsgerecht und in Abstimmung mit der Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen gesichert werden dürften. „Das kann nicht so stehen bleiben“, bekräftigt Landrat Manfred Müller, zugleich Aufsichtsratsvorsitzender des Airports Paderborn/Lippstadt. Diese Einstufung sei de facto eine Rückstufung und führe zu einer unzulässigen Wettbewerbsverzerrung zugunsten der als landesbedeutsam eingestuften Flughäfen. Auch erschließe sich ihm nicht, nach welchen Kriterien diese Einordnung erfolgt sei. „Wir lassen uns unseren Flughafen nicht kaputtstufen“, gibt sich Müller kämpferisch.

Müller und Irrgang betonten, dass der heimische Flughafen sich nicht mit Köln oder Düsseldorf messen lasse. Mit dem Flughafen Münster/Osnabrück hingegen sei Paderborn/Lippstadt hinsichtlich der Passagierzahlen und Flugbewegungen, aber auch hinsichtlich der Flugziele absolut vergleichbar und auf Augenhöhe.
Im LEP würden weder Gründe für diese Einstufung noch objektive Abgrenzungskriterien genannt. Der Flughafen leiste einen wertvollen Beitrag zur Funktionalität des nordrhein-westfälischen Flughafensystems. Er habe eine wichtige Entlastungsfunktion für die mittel- bis langfristig an ihre Kapazitätsgrenzen stoßenden NRW-Flughäfen. Und er binde die wichtigen und wirtschaftlichen starken Regionen Südwestfalen und Ostwestfalen an den internationalen Luftverkehr an. Auch reiche der Einzugsbereich von Paderborn bis nach Hessen und Niedersachsen hinein und sei daher auch für die dortige Betriebe und Bewohner eine wichtige Infrastruktureinrichtung. „Deshalb muss sich unser Flughafen genau so weiter entwickeln dürfen wie die anderen auch. Wir lassen uns nicht mit Wortspielereien abspeisen“, betonen Müller und Irrgang.

Bereits im November 2013, nach Bekanntwerden des ersten Entwurfs des LEP, hatte der Paderborner Kreistag in Form einer Resolution gefordert, dass dem heimischen Flughafen die ihm tatsächlich zukommende landesweite Bedeutung auch für den nationalen und europäischen Flugverkehr einzuräumen sei. Der Kreistag erkenne generell nicht die Notwendigkeit einer (neuen) Unterscheidung in landes- oder regionalbedeutsame Verkehrsflughäfen einschließlich der damit verbundenen Vor- oder Nachteile an, hieß es weiter im Text. Müller kündigte eine erneute Befassung des Kreistages mit dieser Angelegenheit an. Auch soll sich auf Bitten des Landrates der Regionalrat bei der Bezirksregierung Detmold sich mit dieser Angelegenheit befassen.

Hintergrund zu den Mehrheitsverhältnissen beim Airport Paderborn/Lippstadt:

Gesellschafter sind die Kreise Paderborn, Soest, Höxter, Gütersloh, Lippe und der Hochsauerlandkreis sowie die Industrie- und Handelskammern Ostwestfalen zu Bielefeld und Lippe zu Detmold und die Stadt Bielefeld. Die meisten Anteile zeichnen der Kreis Paderborn (56,38 Prozent) sowie der Kreis Soest (12,26 Prozent.).

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