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22. Dezember 2016

Ausbruch der Geflügelpest nahe der Kreisgrenze: Formulare für Ausnahmegenehmigungen stehen zum Download bereit

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbestand in Rietberg-Westerwiehe (Kreis Gütersloh) hat der Kreis Paderborn einen Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometer und ein Beobachtungsgebiet von mindestens zehn km rund um den betroffenen Hof im Kreis Gütersloh eingerichtet. Ausnahmegenehmigungen sind möglich und stehen zum Download bereit.

Die Karte zeigt die Sperrgebiete und Beobachtungsgebiete der Kreise Gütersloh und Paderborn 
Die Karte zeigt die Sperrgebiete und Beobachtungsgebiete der Kreise Gütersloh und Paderborn

Der Gütersloher Ausbruchsbetrieb befindet sich etwa 1.400 m von der Kreisgrenze entfernt. Beide Kreise legen jene Gebiete, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, getrennt fest.

Im Sperrgebiet auf dem Gebiet des Kreises Paderborn befinden sich 33 Betriebe bzw. Tierhaltungen mit 175.725 (gemeldeten) Stück Geflügel. Im Beobachtungsgebiet sind 488 Betriebe bzw. Tierhaltungen mit 1.568.826 Stück Geflügel registriert. Die Tierhalter werden mit der aktuellen Tierseuchenverfügung aufgefordert, unverzüglich dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn die Anzahl der gehaltenen Tiere, Nutzungsart sowie jede Änderung anzuzeigen. Diese tritt um Mitternacht in Kraft.





Die Tierseuchenverfügung sieht die Möglichkeit auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vor.

Die Vordrucke stehen zum Download bereit:


Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Verbringen von Konsum- und Bruteiern  finden Sie hier.

Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Verbringen von Schlachtgeflügel finden Siehier.

Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Verbringen von Legehennen, Jungputen und Eintagsküken finden Siehier.

Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Verbringen von Geflügelmist in eine Biogas- oder Kompostierungsanlage finden Sie hier.



Die Karte zeigt das Sperr- und Beobachtungsgebiet auf Paderborner Kreisgebiet 
Die Karte zeigt das Sperr- und Beobachtungsgebiet auf Paderborner Kreisgebiet

Die genauen Abgrenzungen der Sperr- und Beobachtungsgebiete können der Tierseuchenverfügung entnommen werden. Die Auflagen für Geflügelhalter sind mit Blick auf das Ausbruchsgeschehen im benachbarten Kreis Gütersloh ausgeweitet worden. So dürfen weder Geflügel, Geflügelfleisch oder auch Eier aus den dort liegenden Betrieben verbracht werden. Der Geflügelpesterreger kann direkt durch Kontakt mit Wildvögeln und indirekt über infiziertes Futter, Wasser, Gerätschaften, Stiefel, Kleidung usw. übertragen werden. Deshalb gelten strenge Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen. Im gesamten Kreis Paderborn gilt seit dem 22. November unverändert die Stallpflicht für alles Geflügel.

Die Veterinäre des Kreises Paderborn führen in den Beständen im Sperrgebiet klinische Untersuchungen durch. Proben werden nur bei Auffälligkeiten genommen. Verdachtsfälle auf Geflügelpest sind bislang nicht bekannt.

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die so genannte Inkubationszeit) vergehen nur wenige Stunden bis wenige Tage. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Der leitende Veterinär des Kreises Paderborn, Dr. Klaus Bornhorst, bittet alle Geflügelhalter, auf folgende Symptome zu achten: Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier, können Anzeichen einer Geflügelpest sein. Bestätigt werden könnte eine solche Infektion immer nur durch eine Laboruntersuchung. Enten und Gänse erkranken seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.

Geflügelhalter müssen einen Verdacht auf Geflügelpest und Todesfälle von Geflügel in Absprache mit ihrem Hoftierarzt umgehend bei den Veterinären des Kreises melden. Innerhalb der Öffnungszeiten der Paderborner Kreisverwaltung ist das unter folgenden Telefonnummern möglich:
05251 / 308-3952, 308-3953, 308-3902 oder 308-3900. Außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind die Veterinäre über die Leistelle des Kreises erreichbar,  02955 7676-0.


Die Tierseuchenverfügung mit allen Auflagen und Festlegung der Sperr- und Beobachtungsgebiete kann hier eingesehen werden.

Hier finden Sie weitere Infos zur Vogelgrippe bzw. Geflügelgrippe.

(Die Anträge (Vordrucke) auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen finden Sie im oberen Teil der Meldung)

 
 
 

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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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