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21. November 2016

Schutz vor Geflügelpest: Alles Geflügel im Kreis Paderborn muss ab Dienstag, 22. November in den Stall

Stallpflicht auf das gesamte Kreisgebiet ausgeweitet, Biosicherheitsmaßnahmen gelten auch für Hobbyhalter von Geflügel

Schutz vor Geflügelpest, auch Vogelgrippe benannt: Alles Geflügel muss in den Stall (Montage, Fotos: © Die Fotografin /Fotolia, © boscopics /Fotolia, © Lianem / Fotlia, © davemhuntphoto /Fotolia) 
Schutz vor Geflügelpest, auch Vogelgrippe benannt: Alles Geflügel muss in den Stall (Montage, Fotos: © Die Fotografin /Fotolia, © boscopics /Fotolia, © Lianem / Fotlia, © davemhuntphoto /Fotolia)

Die Geflügelpest (auch als Vogelgrippe bezeichnet) breitet sich weiter aus. In Nordrhein-Westfalen ist das hoch ansteckende Virus vom Typ H5N8 bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Die Stallpflicht wird deshalb auf den gesamten Kreis Paderborn ausgeweitet: Ab Dienstag, 22. November, muss sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden. Der Erreger kann direkt durch Kontakt mit Wildvögeln und indirekt über infiziertes Futter, Wasser, Gerätschaften, Stiefel, Kleidung usw. übertragen werden. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen gelten auch für Kleinstbetriebe und damit auch Hobbyhalter. „Wir müssen verhindern, dass der Erreger seinen Weg in die Hausgeflügelbestände findet. Das hätte für die heimische Landwirtschaft verheerende Folgen“, sagt der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Klaus Bornhorst.
Die Geflügelpest bzw. Vogelgrippe ist eine Tierseuche. Eine Gefahr für den Menschen besteht nicht. „Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel auf Menschen sei zwar theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“, sagt das Friedrich-Loeffler-Institut.


Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät dazu, gleichwohl grundsätzliche Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten zu beachten.

Rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel sollten getrennt gelagert und zubereitet werden. Insbesondere dann, wenn die anderen Lebensmittel nicht noch einmal erhitzt werden. Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohem Geflügelfleisch in Berührung gekommen sind, sollten gründlich mit warmen Wasser und Spülmittel gereinigt werden. Verpackungsmaterialien und Auftauwasser sollten sofort entsorgt werden. Hände sollten mit warmen Wasser und Seife gewaschen werden.


„Hygiene ist der einzige und beste Schutz gegen Viren jeglicher Art“, bekräftigt Uwe Litwiakow, Leiter des Paderborner Kreisgesundheitsamtes. Ob Erkältung, Grippe oder virale Magen-Darminfektionen, die dafür verantwortlichen Erreger hielten sich je nach Typ oft hartnäckig auf Gegenständen wie z. B. Türklinken, Computern oder Telefonen. Die Hände, die mit all dem täglich in Berührung kommen, sollten deshalb möglichst auch vom Gesicht ferngehalten werden. Schleimhäute von Augen, Nase und Mund seien Eintrittspforten.


Betriebshygiene Maßnahmen zum Schutz vor der Gepflügelpest

Bornhorst erinnert zudem an die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen. Hierzu zählen insbesondere Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen. Desinfektionsmatten und –bäder zur Stiefelhandlung vor dem Stallzugang zählen ebenfalls dazu. Die Hände sollten mit einem Desinfektionsmittel vor Kontakt mit den Tieren gereinigt werden.

Die Biosicherheitsmaßnahmen im Einzelnen:

  • Unbefugtes Betreten der Stallungen verhindern (abschließbare Türen, Hinweisschild)
  • Unbefugtes Befahren des Betriebsgelände verhindern (z.B. Flatterbänder, Schranken, Hinweisschild)
  • Möglichkeit zur Desinfektion von Schuhwerk an den Eingängen zu Geflügelhal-tungen (Desinfektionsmatten oder –wannen
    Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk beim Verlassen des Stalles
  • Möglichkeit zum Händewaschen und desinfizieren vor und nach Verlassen des Stalles
  • Betreten des Stalles nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutz-kleidung, ablegen der Schutzkleidung unverzüglich nach Verlassen des Stalls
  • Kein Zugang für Hunde und Katzen zu den Stallungen
  • Für zur Ein- oder Ausstallung beauftragte Personen sind vom Geflügelhalter ge-reinigte und desinfizierte Schutzkleidung oder Einwegkleidung bereitzuhalten und sicherzustellen, dass diese nach Gebrauch gereinigt und desinfiziert oder unschädlich beseitigt wird
  • Nach jeder Ein- und Ausstallung von Geflügel sind die hierbei genutzten Gerät-schaften und der Verladeplatz zu reinigen und zu desinfizieren
  • Betriebseigene Fahrzeuge sind unmittelbar nach Abschluss des Geflügeltrans-ports auf einem befestigten Platz zu reinigen und zu desinfizieren
    Regelmäßige Schadnagerbekämpfung
  • Ein leicht zu reinigendes flüssigkeitsdichtes Behältnis zur Aufbewahrung von verendetem Geflügel außerhalb des Stallbereichs, das Behältnis sollte mindes-tens einmal im Monat gereinigt und desinfiziert werden.

Symptome der Geflügelpest

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die so genannte Inkubationszeit) vergehen nur wenige Stunden bis wenige Tage. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Bornhorst bittet alle Geflügelhalter, auf folgende Symptome zu achten: Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier, können Anzeichen einer Geflügelpest sein. Bestätigt werden könnte eine solche Infektion immer nur durch eine Laboruntersuchung.
Enten und Gänse erkranken seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.


Geflügelhalter müssen einen Verdacht auf Geflügelpest in Absprache mit ihrem Hoftierarzt umgehend bei den Veterinären des Kreises melden.

Innerhalb der Öffnungszeiten der Paderborner Kreisvewaltung ist das unter folgenden Telefonnummern möglich: 05251 308 - 3952, 308 - 3953,
308 - 3902 oder 308 - 3900. Außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind die Veterinäre über die Leistelle des Kreises erreichbar, 02955 7676 - 0.


Geflügelpest oder Vogelgrippe? Welcher Begriff trifft denn nun zu? Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza, die durch hochpathogene (stark krankmachende) Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Geringpathogene, also weniger krank machende Viren der Subtypen H5 und H7 können allerdings zu einer hochpathogenen Form mutieren. Die hoch ansteckende Viruserkrankung befällt grundsätzlich Geflügel und andere Vögel. In der Öffentlichkeit spricht man seit dem Auftreten des Erregers H5N1 in Asien von der „Vogelgrippe“.

 
 
 

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