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29. Dezember 2016

Kreis Paderborn genehmigt zehn Windkraftanlagen in Dörenhagen und Etteln

Der Kreis Paderborn hat die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt zehn Windkraftanlagen in Borchen-Dörenhagen (3 Anlagen) und Etteln (7 Anlagen) unter Beachtung des Urteils des Verwaltungsgerichts Minden (VG Minden) vom 28. September 2016 – wie bereits vor Wochen angekündigt - erteilt. Darunter befindet sich auch jene Anlage in Dörenhagen, die den Stein ins Rollen gebracht bzw. die richterliche Überprüfung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Borchen zur Folge hatte.

„G“ steht für „genehmigt“: Die blau gefärbten Anlagen oberhalb der Gemeindegrenze (orange eingefärbt) sind die sieben Ettelner Anlagen, die jetzt genehmigt wurden. Im oberen Teil der Karte sind die drei genehmigten Anlagen in Dörenhagen eingetragen 
„G“ steht für „genehmigt“: Die blau gefärbten Anlagen oberhalb der Gemeindegrenze (orange eingefärbt) sind die sieben Ettelner Anlagen, die jetzt genehmigt wurden. Im oberen Teil der Karte sind die drei genehmigten Anlagen in Dörenhagen eingetragen

Im Zuge der erneuten Prüfung des Genehmigungsantrages der beklagten Anlage in Dörenhagen hat sich zudem zusätzlich herausgestellt, dass die dem Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht einzig entgegenstehende Höhenbegrenzung auf 100 m - der beantragte Standort befindet sich innerhalb einer Konzentrationszone – in der Planurkunde zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Borchen nicht dargestellt wird. Dies führt dazu, dass keine Höhenbegrenzung existiert, die der Windenergieanlage entgegenstehen könnte. „Dass sich der Erläuterungsbericht zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Höhenbegrenzung begründend einlässt, ändert hieran nichts. Er kann nur das erläutern, was in der Planurkunde verbindlich dargestellt wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 20.05.2010 – 4 C 7/09 –-´“, heißt es im Genehmigungsbescheid.

Die weiteren neun Windkraftanlagen stehen zwar außerhalb der Konzentrationszone. Da den Bauvorhaben in Dörenhagen und Etteln aber kein Flächennutzungsplan entgegensteht, musste der Kreis auch diese Anlagen genehmigen.
20 der insgesamt 31 beantragten Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Borchen konnten nicht mehr zurückgestellt werden (drei in Dörenhagen, 17 in Etteln). Eine Zurückstellung der Anlagen ist nicht möglich, weil die Gemeinde Borchen die dafür vorgesehene Frist von sechs Monaten nach Antragstellung hat verstreichen lassen. In dieser Zeit hätte sie eine neue Flächennutzungsplanung beginnen müssen. Zehn dieser beantragten Windräder sind jetzt genehmigt worden, zumal auch alle immissionsschutzrechtichen Voraussetzungen erfüllt waren.

Fünf Anlagen auf der Ettelner Flur wird der Kreis Paderborn voraussichtlich ablehnen, weil sich ihre Standorte in der Nähe von Rotmilanbrutplätzen befinden. Bei einer weiteren Anlage ist der Genehmigungsantrag seitens des Investors bereits zurückgezogen worden.

Bei vier weiteren beantragten Windkraftanlagen in Etteln kann die Prüfung, ob dem Vorhaben artenschutzrechtliche Verbote und Belange des Naturschutzes entgegenstehen, noch nicht abgeschlossen werden. Dazu sind noch Untersuchungen in der kommenden Brutperiode erforderlich.


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