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19. September 2017

Bundestagswahl 2017 - Der Trend geht zur Briefwahl: Über 49.000 Bürgerinnen und Bürger haben bereits Briefwahl beantragt

Am kommenden Sonntag, 24. September, wählen die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland den 19. Deutschen Bundestag. Wählen heißt sein Wahlrecht wahrzunehmen und nicht anderen die Entscheidung zu überlassen: Denn die Deutschen entscheiden an diesem Tag über die neuen Machtverhältnisse.

Kreuz machen
© momanuma

Am kommenden Sonntag, 24. September, wählen die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland den 19. Deutschen Bundestag. Wählen heißt sein Wahlrecht wahrzunehmen und nicht anderen die Entscheidung zu überlassen: Denn die Deutschen entscheiden an diesem Tag über die neuen Machtverhältnisse. Im Kreis Paderborn geht der Trend zur Briefwahl: Im Wahlkreis 137 Paderborn-Gütersloh III, dazu zählen der Kreis Paderborn und die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, haben bereits 49.064 Wahlberechtigte (Stand: 14. September 2017) Briefwahlunterlagen beantragt. Der Anteil der Briefwähler an den Wählern nimmt Jahr für Jahr zu. Bei der Bundestagswahl 2013 betrug dieser 24,5 %, in 2009 20,1 % und bei der Bundestagswahl 2005 19,5 %.

Alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt sind, besitzen ein Stimmrecht, unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Einstellung. Im Wahlkreis 137 Paderborn-Gütersloh III sind insgesamt 249.303 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger (Stand: 14.September 2017) dazu aufgerufen, ihre zwei Kreuze zu setzen. Gewählt werden Person und Partei, der Wähler trifft also zwei Entscheidungen.


Erst- und Zweitstimme

Mit der so genannten Erststimme entscheidet der Wähler sich für einen Kandidaten seines Wahlkreises. Also nicht etwa für die künftige Bundeskanzlerin oder den künftigen Bundeskanzler. Am 24. September stellen sich im Wahlkreis 137 Paderborn-Gütersloh III folgende sieben Bewerber zur Wahl: Dr. Carsten Linnemann (Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU), Burkhard Blienert (Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD), Hartmut Oster (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Siegfried Nowak (DIE LINKE), Nicola Claudia Hagemeister (Freie Demokratische Partei, FDP), Andreas Kemper (Alternative für Deutschland, AfD), Sabine Martiny (Piratenpartei Deutschland, PIRATEN). Auf dem Stimmzettel sind diese Kandidaten links aufgeführt, in schwarzer Schrift.

Mindestens 598 Politikerinnen und Politiker werden in den Bundestag gewählt. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers, die Kontrolle der Regierung sowie die Gesetzgebung.
Deutschland ist bei der Bundestagswahl in 299 Wahl-Kreise eingeteilt. Die Hälfte der Abgeordneten zieht über direkte Wahl, also über die Erststimmen in den Bundestag ein. Die andere Hälfte der Mandate wird nach dem Verhältniswahlrecht verteilt. Hierbei werden die Sitze entsprechend des Anteils der Stimmen vergeben, welche die in Landeslisten kandidierenden Parteien über die Zweitstimmen gewinnen. Der Wähler entscheidet somit mit seinem zweiten Kreuz auf der rechten, blau gedruckten Hälfte des Stimmzettels, wie sich die zu vergebenden Sitze auf die einzelnen Parteien aufteilen. Also über das künftige Kräfteverhältnis im Bundestag.

Jeder Wähler trifft am Wahlsonntag somit zwei Entscheidungen. Deshalb braucht er seine Erststimme sowie Zweitstimme auch nicht ein und derselben Partei geben. Er kann sich auch darauf beschränken, nur eine Entscheidung zu treffen, also entweder links oder rechts ein Kreuz zu setzen.

Briefwahl

Wer am Wahlsonntag keine Zeit hat, kann immer noch per Briefwahl seine Kreuze setzen. Die Briefwahlunterlagen können auch ganz einfach per E-Mail angefordert werden: Sämtliche Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Wahlkreis bieten auf ihrer jeweiligen Homepage oder mittels QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung eine spezielle Eingabemaske an. Genau die sollte auch verwendet werden, also nicht formlos einfach eine E-Mail an die zuständige Gemeindebehörde schicken. Mithilfe der in den elektronischen Anträgen gemachten Angaben können die Wahlämter die Anträge wesentlich leichter und schneller bearbeiten.

Wer per Briefwahl wählen möchte, sollte sich jetzt beeilen und die Unterlagen schnellstmöglich in die Post geben. Wahlbriefe, die zu spät eingehen, können bei der Wahl nicht mehr berücksichtigt werden. Wer seinen Wahlbrief am Samstag noch zu Hause liegen hat, sollte diesen besser direkt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben. Dies ist bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag möglich.

Wenn man am Wahltag erkrankt

Wer am Wahltag plötzlich erkrankt, ist dennoch nicht von der Wahl ausgeschlossen. Die Briefwahlunterlagen können in diesem Fall noch am Wahltag bis 15.00 Uhr bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Dazu ist der abholenden Person neben dem Wahlscheinantrag eine schriftliche Vollmacht mitzugeben, aus der hervorgeht, dass diese berechtigt ist, für den Erkrankten die Wahlunterlagen abzuholen. Nach der Stimmabgabe kann der Wahlbrief dann durch eine Person des Vertrauens bis spätestens 18.00 Uhr zurück zur Gemeindeverwaltung gebracht werden.

Wahlberechtigte, Wahlhelfer, Wahlbezirke

249.303 Bürgerinnen und Bürger (2013 – 247.138) sind bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 im Wahlkreis Paderborn – Gütersloh III wahlberechtigt, so der Stand der Wählerverzeichnisse bis zum 14.09.2017. Bis zu diesem Termin waren bereits 49.064 Sperrvermerke aufgrund von Wahlscheinanträgen eingetragen (2013 endgültig 43.219). Mit einem so genannten Sperrvermerk wird im Wählerverzeichnis notiert, dass der Wahlberechtigte bereits Wahlunterlagen angefordert und erhalten hat.

Ort Wahlberechtigte  Sperrvermerke (Briefwahlanträge)
 Altenbeken 7.232 1.573
Bad Lippspinge
11.683  2.297
 Bad Wünnenberg
 9.485 1.424
 Borchen 10.365 2.288
 Büren 16.634 3.134
 Delbrück 23.582 4.082
 Hövelhof 12.597 2.182
 Lichtenau 8.439 1.555
 Paderborn 109.689 23.164
 Salzkotten 19.287 3.778
 Kreis Paderborn
 228.993 45.477
 Schloß Holte-Stukenbrock
 20.310 3.587
 Wahlkreis 137
 Paderborn
 249.303 49.064


Über 1.750 ehrenamtliche Wahlhelfer in 167 Wahllokalen und 54 Briefwahlbezirken sind im Wahlkreis 137 am Tag der Bundestagswahl im Einsatz. Ihnen stehen gut 249.000 Wahlberechtigte gegenüber. Der jeweilige Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher und seinem Stellvertreter sowie drei bis sieben Beisitzern. Die Wahlhelfer erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine von Kommune zu Kommune unterschiedlich hohe Aufwandsentschädigung, das so genannte Erfrischungsgeld.

Repräsentative Wahlstatistik

Auch bei der diesjährigen Bundestagswahl wird wieder eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Detaillierte Verfahrensregeln unter www.kreis-paderborn.de.

Das Wahlstatistikgesetz enthält detaillierte Verfahrensregelungen zum Schutz des Wahlgeheimnisses, wie zum Beispiel:

  • müssen Wahlbezirke, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen,
  • müssen Briefwahlbezirke, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, mindestens 400 Wählerinnen und Wähler umfassen (abgestellt auf die vorangegangene Bundestagswahl),
  • werden die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen (lediglich 6 je Geschlecht) zusammengefasst, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wählerinnen und Wähler möglich sind,
  • dürfen Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel nicht zusammengeführt werden,
  • hat die Stimmauszählung zunächst im Wahllokal ohne statistische Auswertung zu erfolgen und darf die Auswertung für statistische Zwecke erst später unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses und nur ohne Wählerverzeichnisse erfolgen,
  • sind die Statistikstellen einer engen Zweckbindung hinsichtlich der ihnen zur Auswertung überlassenen Wahlunterlagen unterworfen,
  • dürfen Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für einzelne Wahlbezirke nicht veröffentlicht werden.


Die repräsentative Wahlstatistik gibt Aufschluss über die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen (Jungwähler, mittlere Altersgruppen, ältere Generation, Frauen, Männer). Ferner kann mit ihr die Struktur der Wähler und Nichtwähler analysiert werden. Darüber hinaus können Parteipräferenzen von Bevölkerungsgruppen und gerade bei der Bundestagswahl die Nutzung der Möglichkeit des Stimmensplittings untersucht werden.

Die repräsentative Wahlstatistik für die Bundestagswahl 2017 wird in gut 2.250 ausgewählten Urnen- und knapp 500 Briefwahlbezirken die Wahlbeteiligung bzw. die Stimmabgabe auswerten. Im Kreis Paderborn werden insgesamt 5 Urnenwahlbezirke (Altenbeken, Borchen, Salzkotten und zwei in Paderborn) und 2 Briefwahlbezirke (Bad Lippspringe und Paderborn) in die Wahlstatistik mit einbezogen.

In den betroffenen Wahlbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck für Frauen und Männer nach sechs Altersgruppen verwendet. In den Wahllokalen wird auf die repräsentative Wahlstatistik besonders hingewiesen. Außerdem sind dort, aber auch bei den betroffenen Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Informationsbroschüren des Bundeswahlleiters zur Wahlstatistik erhältlich. Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen des Wahlstatistikgesetzes in jedem Fall gewahrt.

Die repräsentative Wahlstatistik bezieht eine wesentlich größere Anzahl von Personen ein als demoskopische Untersuchungen nicht amtlicher Stellen, die sich zudem nur auf freiwillige Angaben der befragten Personen vor oder nach der Wahl, nicht aber auf die Stimmabgabe selbst stützen können.

Wahlhilfe für Blinde und Sehbehinderte
Die Blinden- und Sehbehinderten-vereine NRW stellen auch zur Wahl des Bundestages am 24.09.2017 den blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten Wahlhilfepakete zur Verfügung. An jedem Stimmzettel wurde die rechte obere Ecke abgetrennt, damit der Stimmzettel selbständig korrekt einlegt werden kann.
Die Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie telefonisch auch über die über die bundesweite Hotline unter 01805-666 456 (0,14 €/Min aus dem Festnetz) oder bei der Landesgeschäftsstelle Dortmund (0231 5575900) anfordern.

Wahlergebnisse live im Internet und als App

Sämtliche Ergebnisse, d. h. für einzelne Wahlbezirke, Ortsteile, Gemeinden bis zum Kreis und Wahlkreis, werden im Internet veröffentlicht. Sie können am Wahltag auf der Hauptseite des Kreises Paderborn (www.kreis-paderborn.de) abgerufen werden.  (Über den link http://wahlen.regioit.de/GT/bt2013/05774000/html5/index.html können die Ergebnisse der Bundestagswahl 2013 abgerufen werden).

Die Wahlergebnisse können auch mit dem Smartphone abgerufen werden. DieVoteManager-App steht in den Stores kostenlos zur Verfügung.

Der Kreis Paderborn und alle wahlkreisangehörigen Städte und Gemeinden benutzen den „VoteManager“, also nicht „PC Wahl“, jene Software, die in den vergangenen Tagen in die Schlagzeilen geraten war. Der VoteManager hat sich bereits bei zurückliegenden Wahlen in der Praxis bewährt. Gleichwohl werden im Büro des Wahlleiters alle Ergebnisse auch telefonisch abgefragt bzw. telefonisch bestätigt. Von Mensch zu Mensch. Zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses werden dem Kreiswahlleiter zudem am Montag nach der Wahl sämtliche Wahlniederschriften auch in Papierform vorgelegt.

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat eine Broschüre herausgebracht, welche in einfacher Sprache die Bundestagswahl 2017 erläutert. Die Broschüre finden Sie hier.

Sie möchten wissen, wie der Stimmzettel für den Wahlkreis Paderborn-Gütersloh III aussieht? Einen Musterstimmzettel finden Sie hier.

 
 
 

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Aldegreverstraße 10 – 14
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