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07. Mai 2018

Zerstörte Windkraftanlage in Borchen-Etteln:

Gutachter sieht erhebliche Gefahr für Tiergesundheit

Beschädigte Anlage in Borchen-Etteln  Bildnachweis: Kreis Paderborn 
Beschädigte Anlage in Borchen-Etteln Bildnachweis: Kreis Paderborn

Bei der Zerstörung eines Windrades am 8. März in Borchen-Etteln flogen Hunderte von Fragmenten der zerborstenen Rotorblätter bis zu 800 m weit auf Weiden und Ackerflächen sowie eine angrenzende Obstplantage. „Die über große Flächen verteilten Bruchstücke stellen keine unmittelbare Gefahr für Menschen dar“, heißt es im seitens des Kreises Paderborn angeforderten Gutachten des vereidigten Sachverständigen. Eine Gefährdung für Pflanzen schließt der Gutachter ebenfalls aus, weil die aus unterschiedlichen Materialien zusammengesetzten Splitter sich nicht im Boden zersetzen. Auch ein mikrobieller Abbau oder Umbau sowie Auswirkungen auf die im Boden lebenden Organismen und Mikroorganismen seien nicht zu erwarten. Da somit keine schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes vorliegen, sind seitens des Kreises Paderborn keine Sanierungs- und Vorsorgemaßnahmen anzuordnen. Die scharfkantigen Kleinstbruchstücke, die in den Boden eingedrungen sind, „stellen jedoch eine erhebliche Gefahr für die Tiergesundheit dar“, heißt es im Gutachten weiter. Wenn Tiere beim Grasen diese Kleinstteile aufnehmen, könne es zu inneren Verletzungen führen. Der Gutachter empfiehlt deshalb, den ersten Grasschnitt sowie die Getreideernte und Stroh zu entsorgen und danach die Flächen noch einmal zu begehen. Auch sollten aus seiner Sicht weitere Experten „der in diesem Bereich tätigen Vertretung der Landwirtschaftskammer NRW“ hinzugezogen werden, um das Gefährdungspotenzial für die Tiergesundheit abschließend abklären zu können.

Beim Aufbau des Windrads am 8. März schlugen aus bisher nicht geklärten Gründen zwei Rotorblätter infolge unkontrollierter Drehbewegungen an den Turm der Anlage und zerbarsten. Die Bruchstücke flogen auch auf nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen, so dass auch Wildtiere gefährdet sein können.

Die Windradflügel bestehen aus Glasfaserverbundwerkstoffen und Verstärkungsmaterialien. Die größeren Bruchstücke konnten, zum Teil auch per Hand, aufgesammelt werden. Probleme hingegen bereiten die scharfkantigen Splitter, die zum Teil 3 bis 4 cm tief in den Boden eingedrungen sind. Der Kreis Paderborn hatte deshalb den Bauherrn der Windkraftanlage und Inhaber der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz per Ordnungsverfügung aufgefordert, gutachterlich abzuklären zu lassen, ob von diesen Kleinstteilen, insbesondere aus Glasfaser, Gefahr für den Boden ausgeht. Der Betreiber hatte zudem die Auflage, dass der Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt sein und seine Expertise die Gebiete Wasserwirtschaft, Bodenschutz und Landwirtschaft abdecken müsse.

Zu beantworten war die Frage, ob die Kleinstpartikel mit der nächsten Ernte oder durch grasendes Vieh aufgenommen und dadurch in die tierische und gegebenenfalls auch menschliche Nahrungskette gelangen könnten bzw. ob ein Verletzungsrisiko für die Tiere beim Grasen besteht. Das Gutachten sollte auch klären, welche Maßnahmen zu treffen sind, um diese Gefahren auszuschließen.

Der Kreis Paderborn hatte den Betreiber und die Herstellerfirma des beschädigten Windrades vom Typ Enercon E-115 Mitte März zudem aufgefordert, einen Prüfbericht vorzulegen, aus dem der Unfallhergang und die Ursache hervorgehen. Dieser Bericht steht nach wie vor aus. Der Betreiber der Anlage war zudem aufgefordert worden, Turm und Fundament sowie nicht abgebaute Teile der Windkraftanalage von einem unabhängigen und zertifizierten Gutachter überprüfen zu lassen. Auch dieses Gutachten ist dem Kreis noch nicht vorgelegt worden. Bis dahin bleibt die Anlage stillgelegt und darf nicht wiederaufgebaut werden.

Eine weitere Pressemitteilung zu diesem Thema finden Sie hier.

 
 
 

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