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08. August 2018

Zum Schutz der Storchenfamilie: Betrieb von 10 Windrädern im Windpark Hassel für zehn Tage tagsüber abgeschaltet

Zum Schutz einer Schwarzstorchfamilie mit zwei Storchenkindern werden im Windpark Hassel bei Lichtenau 10 Windräder für die Dauer von 10 Tagen abgeschaltet

Das Storchenpaar hat Nachwuchs bekommen, die Hitze lässt auch die Jungvögel schwitzen: Erst mal zu Hause ein bisschen abhängen, und los geht´s…. Bildnachweis: Dr. Günter Bockwinkel 
Das Storchenpaar hat Nachwuchs bekommen, die Hitze lässt auch die Jungvögel schwitzen: Erst mal zu Hause ein bisschen abhängen, und los geht´s…. Bildnachweis: Dr. Günter Bockwinkel
Die Jungtiere sind flügge geworden und machen erste Ausflüge in die Umgebung. Die Abschaltung der Anlagen basiert auf einer Vereinbarung, die Anfang des Jahres zwischen dem Kreis Paderborn und den Betreibern des Windparks Hassel geschlossen worden war.

Erstmals in 2016 hatte der Kreis Paderborn zum Schutz eines brütenden Schwarzstorchenpaares drei Windräder im Windpark Hassel tagsüber stillgelegt und sich dabei auf das artenschutzrechtliche Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes gestützt. Der Schwarzstorch zählt zu den streng geschützten Vogelarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz Aus Sicht des Kreisumweltamtes besteht für die Tiere durch den Betrieb der Anlagen ein so genanntes signifikant erhöhtes Tötungsrisiko. Gefährdet sind nicht nur die Jungtiere, wenn sie geschlüpft sind und erste Flugversuche unternehmen. Auch die Elterntiere könnten getötet werden, weil sie häufiger unterwegs sind, um Nahrung für die Storchenkinder zu besorgen. Ein Gutachterbüro war beauftragt worden, alle Flugbewegungen zu beobachten und zu dokumentieren. Die Auswertung der Flugrouten ergab, dass nach Trockenfallen des Ellerbaches, wie nahezu jedes Jahr im Mai, die Tiere ihre Routen änderten und durch den Windpark steuerten. Da Schwarzstörche standorttreu sind, also immer zu ihren Brutplätzen zurückkehren, rechnete der Kreis Paderborn damit, dass sie auch in Zukunft diesen Horst benutzen. Also sollte eine Regelung für die Zukunft geschaffen werden.

Das Instrument der Stilllegung ist jedoch nicht auf Dauer angelegt. Das Umweltministerium regte in 2017 an, statt der Teilstilllegung eine Vereinbarung zu treffen, die regelt, unter welchen Bedingungen bzw. in welchen Zeiträumen die Windräder zum Schutz des Elternpaares und seines Nachwuchses abzuschalten sind. Erstmals in 2017 waren vertraglich Betriebszeiten bzw. Abschalträume fixiert worden. Ein Storchenpaar brütete im Merschetal und zogen drei Jungtiere erfolgreich groß. Wie erwartet, kehrten die Störche auch in diesem Jahr in ihr Zuhause zurück.

Die im Januar 2018 getroffene Vereinbarung soll nach Auswertung der Monitoringergebnisse auch künftig getroffen und gegebenenfalls angepasst werden. Kameras sind installiert und beobachten das Geschehen vor Ort. Sechs Windkraftanlagen des Windparks Hassel müssen bei schlechten Sichtverhältnissen bzw. Nebel tagsüber bzw. bis in die Abendstunden in den Monaten Mai bis Juli abgeschaltet werden. Vier weitere müssen abgeschaltet werden, sobald die Jungvögel geschlüpft sind und der Ellerbach trockengefallen ist, so dass die Elterntiere andere Nahrungsquellen anfliegen müssen. Die Jungtiere sind in diesem Jahr spät geschlüpft, so dass die Anlagen jetzt für 10 Tage, wie ebenfalls vertraglich vereinbart, tagsüber (4:30 Uhr bis 22:30 Uhr) abgeschaltet werden. Erstmals wurden zwei Teiche in der Nähe des Horstes angelegt, um zukünftig dem Storchenpaar alternative Nahrungsquellen anbieten zu können.

Der Kreis Paderborn lässt über den gesamten Brutzeitraum, wie bereits in den Vorjahren, ein Monitoring durch einen Gutachter durchführen.
 
 
 

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