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20. Mai 2019

Straßenverkehrsamt: Neuer Service für Großkunden

Ab 1. Juni neue Servicezeit - kürzere Wartezeiten

Symbolbild 
Foto: AndreyPopov
Neue Servicezeit für Großkunden

Die Aufregung und Freude ist groß: Endlich ist das neue Auto da! Aber bevor sich der stolze Besitzer damit auf die Straße begeben kann, steht noch der Gang zum Straßenverkehrsamt des Kreises an, um das Fahrzeug anzumelden. Doch nicht nur Privatpersonen mit nur einem Auto, auch Großkunden wie Autohäuser, Kfz-Händler, Zulassungsdienste oder Speditionen kommen ins Straßenverkehrsamt und melden dann gleich fünf, zehn, zwanzig oder sogar mal 60 Fahrzeuge an. Für diese Kunden gibt es am dem 1. Juni eine besondere Servicezeit: Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 10 Uhr.

„Unser Anliegen ist es, die Wartezeiten zu verkürzen“, betont Angie Reeh, Leiterin des Straßenverkehrsamts. Die neue Servicezeit für Großkunden dient diesem Ziel. Großkunden können während dieser Zeit beliebig viele Anträge und Anliegen an der Information in der Zulassungsstelle abgeben. Diese werden noch am selben Tag in der Reihenfolge der Eingänge bearbeitet. „Der Großkunde hat die Wahl, solange vor Ort zu warten oder wir informieren ihn telefonisch, wenn alles abholbereit ist“, so Reeh.

„Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Privatkunden aber, außerhalb der Servicezeit zu kommen“
(Angie Reeh)

Außerhalb der Großkunden-Servicezeit können Kunden nur noch bis zu drei Anliegen gleichzeitig einreichen. Privatkunden können jederzeit während der Öffnungszeiten im Straßenverkehrsamt vorsprechen – auch während der Großkunden-Servicezeit. „Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Privatkunden aber, außerhalb der Servicezeit zu kommen“, betont Angie Reeh. Ihr Tipp sind die Nachmittage am Dienstag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Außerdem weist sie darauf hin, dass Anträge nur bearbeitet werden können, wenn alle Unterlagen vollständig mitgebracht werden. „Noch schneller geht es, wenn die Zahlungen der Aufträge mit EC- oder Kreditkarte getätigt werden. Inzwischen ist bei uns sogar eine Zahlung per Smartphone möglich!“, erklärt die Leiterin des Straßenverkehrsamtes. Dafür muss der Kunde lediglich eine entsprechende Anbieter-App installiert haben.

 
 
 

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