06. Juni 2019

Bezahlbares Wohnen im Kreis Paderborn: Millionen Euro an Fördermitteln für den Traum vom Eigenheim können noch in diesem Jahr beantragt werden

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit Jahren den Traum vom Eigenheim: Auch in diesem Jahr stehen wieder Millionen an Fördergeldern zur Verfügung, die beim Am für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn beantragt werden können.

Traum vom Eigenheim ist kein Luftschloss 
Der Traum vom Eigenheim ist kein Luftschloss: Fördergelder können ab sofort beantragt werden © iStock, Eskemar

Wird die Miete zum Armutsrisiko? Fast jeder fünfte (18 Prozent) in den westlichen Bundesländern suchte 2018 wegen Mietschulden eine Schuldnerberatungsstelle auf, vermeldete das Statistische Bundesamt Anfang Juni. Auch im Kreis Paderborn schluckt die Miete einen immer größeren Teil des Einkommens. Da überlegt sich so mancher, ob das eigene Zuhause nicht die bessere Alternative ist. Zumal die angebotenen Mietwohnungen auf dem Markt nicht immer die gewünschte Größe oder Ausstattung haben. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit Jahren den Traum vom Eigenheim: Auch in diesem Jahr stehen wieder Millionen an Fördergeldern zur Verfügung, die beim Am für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn beantragt werden können.

Landrat Manfred Müller: „Wir informieren und helfen gern bei der Antragstellung. Ich bin zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, genug Geld vom Land locker zu machen, um wirklich alle Anträge positiv bescheiden und damit möglichst viel bezahlbares Wohneigentum schaffen zu können“.


„Der Neubau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum kann in allen Kommunen des Kreises gefördert werden“, betont Hubert Robrecht vom Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn. Robrecht berät und bearbeitet die Förderanträge für das ganze Kreisgebiet einschließlich Stadt Paderborn. Für den Bau oder Kauf von neuen oder gebrauchten Immobilien zur Selbstnutzung können zinsgünstige Darlehen gewährt werden. Fördergelder beantragen können Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Haushaltsmitglied. Das Haushaltseinkommen darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Förderberechtigt ist zum Beispiel ein 4-Personen-Haushalt (mit zwei Kindern) dann, wenn sein Bruttojahresarbeitseinkommen die Grenze von 52.100 Euro nicht überschreitet.

Die Höhe des zinsgünstigen Darlehens richtet sich nach einer regional gestaffelten Grundpauschale und einer Familienkomponente. Die Grundpauschale beträgt, unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder einen Kauf eines Hauses handelt, zwischen 60.000 und 90.000 Euro. Zusätzlich wird ein Familienbonus von 15.000,00 Euro je Kind oder schwerbehinderter Person gewährt

Auch dieses Jahr kann wieder ein anteiliger Tilgungsnachlass in Höhe von 7,5 % des bewilligten Darlehens gewährt werden. Dieser kann im Einzelfall über 10.000 Euro betragen.

Die Förderdarlehen sind mit jährlich 0,5 % zu verzinsen und mit 1 % (bei Neubau) bzw. 2 % (bei Erwerb) zu tilgen. Ferner ist ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % jährlich zu entrichten. Diese Konditionen gelten zunächst für 20 Jahre.

In 2018 flossen rund 4,1 Millionen Euro an Fördermittel in Form von zinsgünstigen Darlehen in den Neubau und Erwerb von 35 Eigenheimen.

Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn in der Aldegrever-straße 10 – 14, im Kreishaus Paderborn berät telefonisch unter den Telefonnummern 05251 308 6322 oder 05251 308 6323. Selbstverständlich können auch persönliche Termine vereinbart werden.

 
 
 

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