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25. Oktober 2019

Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag als stille Feiertage besonders geschützt

Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage sind „als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ grundgesetzlich garantiert (§ 140 Grundgesetz). Im November sind Allerheiligen, der Volkstrauertag und der Totensonntag durch das Gesetz über die Sonn- und Feiertage als stille Feiertage besonders geschützt. An diesen Tagen soll es also ruhiger zugehen als an ganz normalen Sonn- und Feiertagen. Deshalb gibt es eine Reihe zusätzlicher Verbote:

Wir gedenken der Toten an den stillen Feiertagen wie Allerheiligen, Totensonntag und Volkstrauertag © line-of-sight / Fotolia 
Wir gedenken der Toten an den stillen Feiertagen wie Allerheiligen, Totensonntag und Volkstrauertag © line-of-sight / Fotolia
Neben den bekannten Verboten an Sonn- und Feiertagen, insbesondere den Beschränkungen für Veranstaltungen während der Hauptzeit der Gottesdienste, sind an diesen stillen Feiertagen zusätzlich verboten:

Allerheiligen 01.11.2019 und Totensonntag 24.11.2019 Volkstrauertag 17.11.2019
1. Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen 5 – 18 Uhr 5 – 13 Uhr
2. sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und –Leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, 5 – 18 Uhr 5 – 13 Uhr
3. der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten, 5 – 18 Uhr 5 – 13 Uhr
4. musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb, 5 – 18 Uhr 5 – 18 Uhr
5. alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz. 5 – 18 Uhr 5 – 18 Uhr

Weitere Informationen zu den Regelungen an Sonn- und Feiertagen bei den jeweiligen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden oder unter Telefon 05251 308-3235 (Ordnungsamt der Kreisverwaltung Paderborn).

Auf frische Brötchen muss niemand verzichten: Bäckereien dürfen an Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag öffnen.

Hintergrund zu den stillen Feiertagen:

Allerheiligen
Allerheiligen ist ein katholischer Feiertag mit einer sehr langen Tradition. Wie der Name schon sagt, ist Allerheiligen keinem einzelnen Heiligen sondern allen Heiligen gewidmet. Da es sehr viele Heilige gibt, kann nicht jedem ein einzelner Tag gewidmet werden. Also gibt es einen Gedenktag, der auch jenen gewidmet ist, die den christlichen Glauben leben und offiziell nie heiliggesprochen wurden. Die katholische Kirche begeht am 1. November und 2. November Allerheiligen und Allerseelen, die zu einer Art doppeltem Hochfest verschmolzen sind. An Allerseelen wird der verstorbenen Verwandten, Freunden und Bekannten gedacht. Brauch ist es, am 1. November die Gräber auf Friedhöfen zu schmücken. Katholiken entzünden das so genannte Seelenlicht als Symbol für das Ewige Licht, das den Verstorbenen leuchtet. Während der feierlichen Prozession durch die Friedhofsreihen segnet der Priester die Gräber.

Totensonntag

Der Totensonntag ist in den evangelischen Kirchen in Deutschland ein Gedenktag für die Verstorbenen. Er ist der letzte Sonntag vor dem ersten Adventssonntag und damit der letzte Sonntag des Kirchenjahres. Im evangelischen Glauben werden am Totensonntag der Tod und die Hoffnung auf ein ewiges Leben in Verbindung gebracht – darum bezeichnet man den Feiertag auch als Ewigkeitssonntag. Ob man nun gläubig ist oder nicht: Viele Menschen in Deutschland nutzen den Totensonntag, um zum Friedhof zu gehen und ihrer Verstorbenen zu gedenken.

Volkstrauertag

Der Volkstrauertag ist ein staatlicher Gedenktag: Deutschland gedenkt der Toten von Krieg und Gewaltherrschaft. Zahlreiche Veranstaltungen und Kundgebungen an diesem Tag sollen auch zur Versöhnung und Völkerverständigung beitragen und zu Toleranz und Frieden aufrufen.
 
 
 

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