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19. Februar 2020

Karneval - Jugendschutz kennt keine Auszeit!

Jugendschutz im Karneval: Was genau sagt das Gesetz? Was können Eltern tun?

Jugendschutz im Karneval mit Tipps für Eltern und Erwachsene.  
Jugendschutz gilt auch im Karneval. Bildnachweis: S. Hermann & F. Richter auf Pixabay.

Die meisten Menschen haben gelernt, Alkohol so zu konsumieren, dass sie keine Probleme damit haben. In den Karnevalstagen kommen Jugendliche oft erstmals mit Alkohol in Kontakt oder sind besonders gefährdet. Wenn aus Lachen Lallen und aus Schunkeln schwanken wird, hört der Spaß mit Karneval ganz schnell auf. Wir wollen nicht, dass irgendjemand statt im Festzelt im Rettungswagen landet.

Was können Eltern tun? Unser Kreisjugendamt hat Tipps für Sie zusammengestellt. Der wichtigste lautet: Eltern und Erwachsene sind Vorbilder! Nicht vergessen: Kinder und Jugendliche beobachten Ihr Verhalten. - Sprechen Sie mit Ihren Kindern, treffen Sie klare Absprachen. Die Tipps finden Sie hier.



Jugendschutz geht alle an!
Eltern sind nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was das Gesetz gestattet!

Die wichtigsten Regeln zum Jugendschutz:

  • Ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist eine Teilnahme an öffentlichen Tanzveranstaltungen unter 16 Jahren nicht erlaubt. Jugendliche ab 16 dürfen bis Mitternacht dabei sein.
  • Der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige ist generell verboten.
  • Bier, Wein und Sekt sind ab 16 Jahren laut Gesetz erlaubt. Doch letztlich entscheiden die Erziehungsberechtigten, was geht und was nicht
  • Branntweinhaltige Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum und Whisky sind erst ab 18 erlaubt.
  • Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Tabakwaren und Zigaretten dürfen nicht an Kunden unter 18 Jahren verkauft werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Bestimmungen tragen sowohl die Eltern als auch die Veranstalter und das Verkaufspersonal.


Die wichtigsten Regeln finden Sie in diesem Elternbrief unseres Kreisjugendamtes.


Weitere Infos zum Jugendschutz finden Sie hier.



 
 
 

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