Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

01. Dezember 2020

Zukünftig keine schriftliche Quarantäne-Benachrichtigung für positiv Getestete und ihre Haushaltsangehörigen

Quarantänezeit kann bei Vorliegen von negativen Tests verkürzt werden Land NRW erlässt Quarantäne-Verordnung

Das Land NRW hat eine Quarantäne-Verordnung erlassen. Ziel ist es, die Regelungen zur Quarantäne zu vereinheitlichen und die Kommunen zu entlasten, da es angesichts der aktuell bundesweit hohen Fallzahlen für die örtlichen Gesundheitsämter schwierig ist, zeitnah Quarantänen für positiv Getestete und deren enge Kontaktpersonen auszusprechen. Das bedeutet, das positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sowie ihre Haushaltsangehörigen keine Quarantäne-Benachrichtigung mehr vom Gesundheitsamt bekommen. Stattdessen gelten für sie automatisch die Regelungen aus der Landes-Verordnung! Lediglich Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht mit dem Infizierten in einem Haushalt leben, erhalten noch eine individuelle schriftliche Benachrichtigung.

„Wir schaffen es zurzeit in der Regel, infizierte Person am Tag, an dem uns das positive Testergebnis vorliegt, zu kontaktieren und mündlich unter Quarantäne zu stellen. Auch die Kontaktpersonen erreichen wir in der Regel am selben Tag und stellen sie ebenfalls mündlich unter bindende Quarantäne. Jedoch geht die anschließende schriftliche Benachrichtigung aufgrund der hohen Arbeitsbelastung mit einigen Tagen Verspätung heraus. Daher bedeutet die neue Verordnung des Landes für uns eine spürbare Erleichterung“, begrüßt die Leiterin des Kreisgesundheitsamtes Dr. Constanze Kuhnert die neuen Regelungen.

Die Kernelemente der Verordnung sind:

Personen mit einem positiven Testergebnis

Alle Personen, die mittels eines PCR-Tests positiv getestet wurden, müssen sich unmittelbar nach Bekanntwerden des Testergebnisses in sofortige 10-tägige Quarantäne (häusliche Isolierung) begeben. Leiden die Personen am Ende der Quarantänezeit unter coronatypischen Symptomen, verlängert sich die Quarantäne solange, bis sie 48 Stunden symptomfrei sind.

Haushaltsangehörige von Personen mit positiven Testergebnis

Haushaltsangehörige von Personen mit positiven Testergebnis
Auch die Haushaltsangehörigen von nachweislich Infizierten müssen sich ebenfalls unmittelbar in Quarantäne begeben. Ihre Quarantäne dauert 14 Tage seit Durchführung des Tests beim nachweislich Infizierten. Nach 10 Tagen haben sie die Möglichkeit, einen PCR- oder einen Schnelltest (Poc-Test) durchzuführen. Ist dieser negativ und sie haben keine coronatypischen Symptome ist die Quarantäne vorzeitig beendet.

Personen, die auf das Ergebnis eines PCR-Test warten


Erstmals müssen sich alle Personen, die einen PCR-Test vorgenommen haben, bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne begeben. Voraussetzung ist, dass sie coronatypische Symptome zeigen oder einen positiven Schnelltest gemacht haben. Das heißt, Personen, die aus beruflichen Gründen regelmäßig getestet werden wie Lehrkräfte oder Pflegepersonal, müssen nicht während der Wartezeit auf das Testergebnis in Quarantäne, wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen. Fällt der Test negativ aus, ist die Quarantäne beendet.

Kontaktpersonen von Infizierten außerhalb des Haushalts

Das Gesundheitsamt wird weiterhin alle Kontaktpersonen ersten Grades von Personen mit einer bestätigten Infektion ermitteln, um so die Infektionskette zu unterbrechen. Dieser Personenkreis wird auch weiterhin vom Gesundheitsamt angerufen und erhält eine individuelle Quarantäneverordnung. Neu ist allerdings, dass die positiv Getesteten verpflichtet sind, alle Personen, mit denen sie in den letzten 4 Tagen vor Durchführung des Tests oder seit der Durchführung des Tests einen engen persönlichen Kontakt hatten, selbst zu informieren. Diese Regelung dient der Unterstützung der Gesundheitsämter und der schnellen Benachrichtigung der Betroffenen. Auch Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht mit dem Infizierten in einem Haushalt leben, können sich 10 Tage nach Erhalt der Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes testen lassen, um mit einem negativen Testergebnis die Quarantäne abzukürzen.

Schulen und Kitas

Weiterhin bleibt die Regelung bestehen, dass bei einem Infektionsfall in einer Schulklasse oder in einer Kita-Gruppe, die gesamte Klasse bzw. Gruppe in Quarantäne muss. Lediglich Personen, die durchgängig eine FFP2-Maske getragen haben, sind von dieser Quarantäneregelung ausgenommen. Die Quarantäne dauert 14 Tage nach Letztkontakt zur infizierten Person und kann am 10. Tag der Quarantäne durch einen negativen Test frühzeitig beendet werden.

„Uns ist bewusst, dass angesichts dieser neuen Regelungen des Landes viele Menschen Fragen haben werden. Wir werden daher die Anzahl der Mitarbeitenden an unserem Corona-Infotelefon aufstocken“, verspricht Dr. Kuhnert.
Die Quarantäne-Verordnung des Landes NRW kann auf der Internetseite des Landes oder auch hier heruntergeladen werden.
 
 
 

Kontakt

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“