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26. November 2021

Dritter Fall von Geflügelpest im Kreis Paderborn bestätigt

Restriktionszonen werden erweitert, Auftallpflicht gilt im gesamten Kreis Vogelausstellungen aller Art werden im Kreis Paderborn bis zum 31. Dezember untersagt

Schutz vor Geflügelpest, auch Vogelgrippe benannt: Alles Geflügel muss in den Stall (Montage, Fotos: © Die Fotografin /Fotolia, © boscopics /Fotolia, © Lianem / Fotlia, © davemhuntphoto /Fotolia) 
Schutz vor Geflügelpest, auch Vogelgrippe benannt: Alles Geflügel muss in den Stall (Montage, Fotos: © Die Fotografin /Fotolia, © boscopics /Fotolia, © Lianem / Fotlia, © davemhuntphoto /Fotolia)

Ein neuer Ausbruch der hoch ansteckenden Geflügelpest (Aviäre Influenza) vom Typ H5, Subtyp H5N1 im Kreis Paderborn wurde vom Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), amtlich bestätig.

Es ist damit der dritte Fall von Geflügelpest im Kreis Paderborn innerhalb einer Woche. 3.700 Enten und 9.000 Junghennen in der betroffenen Geflügelhaltung in Delbrück-Sudhagen mussten bereits am gestrigen Donnerstag getötet werden.

 

Per Allgemeinverfügung im Amtsblatt erlässt das Veterinäramt eine Schutz- und eine Überwachungszone um die betroffene Haltung. Diese tritt ab Samstag, 27. Novermber, null Uhr in Kraft. Diese Zonen weisen Überschneidungen mit den bereits bestehenden Restriktionszonen der ersten beiden Ausbrüche auf.

„Rund 180 Geflügelhaltungen, die bisher außerhalb der Restriktionszonen lagen, liegen nun in den erweiterten Schutz- und Überwachungszonen“, erklärt Dr. Marlies Bölling, Sachgebietsleiterin Tierseuchen des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen beim Kreis Paderborn.

Das bedeutet für die Betroffenen: Sie müssen ihre Tierbestände dem Amt für Kreisveterinäramt melden. Innerhalb der Restriktionszonen dürfen weder Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus oder in Bestände verbracht werden. Die Tierbestände werden vom Veterinäramt klinisch und risikoorientiert untersucht.

Der Kreis Paderborn wird Anfang der nächsten Woche eine überarbeitete interaktive Karte auf seiner Informationsseite zur Geflügelpest unter kreis-paderborn.de/gefluegelpest einstellen. Durch die Eingabe der Adresse im Suchfeld kann dort jeder Geflügelhalter überprüfen, ob er in einer der Restriktionszonen liegt.

Die Aufstallpflicht gilt nach wie vor im gesamten Kreisgebiet und soll verhindern, dass die Tiere Kontakt zu Wildvögeln haben, die als Überträger der Geflügelpest gelten.

Kreis untersagt Vogelausstellung aller Art im gesamten Kreisgebiet bis zum 31. Dezember 2021

Der Kreis Paderborn untersagt mittels Allgemeinverfügung Vogelausstellungen, -märkte, -schauen, Wettbewerbe mit Vögeln und Veranstaltungen ähnlicher Art. Das Verbot gilt ab Donnerstag, 25. November, bis zum 31. Dezember 2021.

„Die Klassische Geflügelpest ist hoch ansteckend. Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot ausgeschieden. Aber auch Menschen können leicht Erreger des Virus nach einem Kontakt mit einem infizierten Tier über ihre Kleidung auf andere Tiere übertragen. „Jeglicher Kontakt von Geflügel mit Tieren aus anderen Haltungen sollte daher strikt vermieden werden“, erklärt Dr. Bölling. Bei jeglicher Ansammlung von Vögeln und Publikum gehe die Gefahr einer weiteren Verbreitung der Seuche aus.

Ausbruchsgeschehen im Kreis Paderborn

Am Mittwoch, 17. November hat der Kreis Paderborn über den Verdacht auf einen Geflügelpestausbruch in einer Haltung in Delbrück-Westenholz informiert. 7.400 Puten mussten vorsorglich getötet werden. Am Donnerstag, 18. November, hat das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), den Ausbruch amtlich bestätigt. Gleichzeitig bestätigte das FLI einen zweiten Ausbruch. Im zweiten Fall ist eine Junghennen-Aufzucht in Delbrück-Westenholz betroffen. Der gesamte Bestand von rund 43.000 Junghennen musste getötet werden. Zum Einsatz kommt die in solchen Fällen übliche Methode der Begasung mit Kohlendioxid. Danach werden die Ställe gereinigt und desinfiziert. Für solche Fälle ist eine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse vorgesehen. Bei beiden Ausbrüchen handelt sich um die hoch ansteckende Geflügelpest (Aviäre Influenza) vom Typ H5, Subtyp H5N1.


Was tun bei Verdacht auf Geflügelpest?

Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte umgehend das Veterinäramt

unter der 05251 308-3939,

erreichbar Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr, kontaktiert werden.

Außerhalb der Servicezeiten des Infotelefons können die Veterinäre über die Kreisleitstelle unter der
02955–76760 erreicht werden.


Werden außerhalb von Haltungen tote Wildvögel gefunden, könnte dies ein Indiz dafür sein, dass sich unter der wilden Population der Virus verbreitet.

„Deswegen bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger große tote Wildvögel zu melden wie wildes Wassergeflügel, Greifvögel, Störche oder Kraniche. Bitte fassen Sie die Tiere nicht selbst an, um eine unbeabsichtigte Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden“, betont Bölling.

Totfunde können über das Info-Telefon Geflügelpest gemeldet werden oder per Mail unter

veterinaeramt@kreis-paderborn.de

Kontakt

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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