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11. März 2021

Einkaufen am Wochenende mit Maske und Mindestabstand:

Landrat Christoph Rüther bittet die Bürgerinnen und Bürger, vorsichtig zu sein und Corona-Regeln einzuhalten

Landrat Christoph Rüther bittet die Bürgerinnen und Bürger, vorsichtig zu sein und Corona-Regeln einzuhalten © Kreis Paderborn 
Landrat Christoph Rüther bittet die Bürgerinnen und Bürger, vorsichtig zu sein und Corona-Regeln einzuhalten © Kreis Paderborn

Nach monatelangen Schließungen ist im gesamten Kreis Paderborn seit Dienstag, 9. März Einkaufen ohne Termin möglich. Auch auf die einfache Rückverfolgung von Kontakten kann verzichtet werden.

„Ich habe mich in enger Abstimmung mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern unserer Städte und Gemeinden für diese vereinfachte Öffnung eingesetzt, damit gefühlt ein Stück Normalität in die Städte und Gemeinden zurückkehren kann und der Einzelhandel in diesen schweren Zeiten eine Unterstützung erfährt“, betont Landrat Christoph Rüther.

 

Er habe aus vielen Gesprächen die existenziellen Nöte der Einzelhändler mitnehmen können, aber auch den unbedingten Willen, mit Hygieneschutzkonzepten und entsprechender Beschilderung ihren Kunden ein sicheres Einkaufen zu ermöglichen. „Wir tasten uns gemeinsam an eine Art Alltag heran, wie wir ihn kannten und herbeisehnen. Das geht aber nur, wenn wirklich alle mitziehen“, bekräftigt Rüther.

Die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Paderborn bewegt sich seit dem 10. März unter dem kritischen Wert von 50, seit dem 5. März unter der 40. Diese Werte belegten eindrucksvoll, dass auch die Bürgerinnen und Bürger mitmachen und viele sich an die Corona-Regeln halten. „Dafür sage ich herzlichen Dank“, so Rüther. Mit Blick auf das kommende Wochenende bittet der Landrat sich weiter vorsichtig und umsichtig zu verhalten und die Corona-Regeln zu beachten. „Ich vertraue darauf, dass alle sich verantwortlich zeigen und Mindestabstand und die Maskenplicht einhalten“, unterstreicht Rüther. Da nach wie vor pro 40 Quadratmeter eine Kundin bzw. ein Kunde im Geschäft erlaubt sei, dürfte sich auch die ein oder andere Schlange bilden. Also sollten sich alle diszipliniert verhalten und auch ein bisschen Zeit und Geduld mitbringen. Der Landrat kündigt zudem verstärkte Kontrollen in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden an.

Auch Einrichtungen wie Museen, Kunstausstellungen, Galerien oder auch zoologische Einrichtungen und Tierparks können ohne Termin besucht bzw. besichtigt werden. Sowohl hier als auch in den Geschäften muss laut Coronaschutzverordnung eine medizinische Maske getragen werden.

Die Stadt Paderborn hat per Allgemeinverfügung vom 10. März für die nachfolgend aufgeführten Straßen und Plätze eine permanente Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet:
Westernstraße, Königsplätze, Rosenstraße, Marienplatz, Rathausplatz, Neuer Platz, Grube, Schildern, Kamp.

Quelle: www.paderborn.de.

Hintergrund:

Nach der zwischenzeitlich aktualisierten, ab dem 9. März geltenden Coronaschutzverordnung können Kreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nachhaltig und signifikant (in der vorherigen Fassung „an sieben aufeinanderfolgenden Tagen“) unter dem Wert von 50 liegt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen, inwieweit Reduzierungen der in dieser Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen erfolgen können.

Landrat Christoph Rüther hatte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die entsprechende Allgemeinverfügung am Montagabend, 8. März unterzeichnet, nachdem kurz zuvor das Ministerium grünes Licht gegeben hatte.

Sie möchten wissen, ob Ihnen bereits ein Impfangebot gemacht werden kann?

Informationen hierzu finden Sie auf unseren Impfsonderseiten: www.kreis-paderborn.de/impfen.

 
 

Wenn Sie weitere Fragen haben,

wenden Sie sich bitte an das Infotelefon des Gesundheitsamtes,
 05251 308-3333,
erreichbar Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr.

 
 
 

Kontakt

Frau PitzStabsstelle Interne Kommunikation

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Aldegreverstraße 10 – 14
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Telefax: 05251 308 - 8888
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