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20. November 2021

Geflügelpest: Aufstallpflicht für den gesamten Kreis Paderborn

Allgemeinverfügung des Kreisveterinäramtes tritt am Sonntag, 21.11., Null Uhr, in Kraft

Schutz vor Geflügelpest, auch Vogelgrippe benannt: Alles Geflügel muss in den Stall (Montage, Fotos: © Die Fotografin /Fotolia, © boscopics /Fotolia, © Lianem / Fotlia, © davemhuntphoto /Fotolia) 
Schutz vor Geflügelpest, auch Vogelgrippe benannt: Alles Geflügel muss in den Stall (Montage, Fotos: © Die Fotografin /Fotolia, © boscopics /Fotolia, © Lianem / Fotlia, © davemhuntphoto /Fotolia)

Für den gesamten Kreis Paderborn gilt ab Sonntag, 21. November, ab Null Uhr eine Aufstallpflicht. Das bedeutet, dass sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden müssen. Der Geflügelpesterreger kann direkt durch Kontakt mit Wildvögeln und indirekt über infiziertes Futter, Wasser, Gerätschaften, Stiefel Kleidung usw. Übertragen werden. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen müssen deshalb streng eingehalten werden. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die sogenannte Inkubationszeit) vergehen nur wenige Tage bis ca. 2 Wochen. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Dr. Marlies Bölling, Sachgebietsleiterin Tierseuchen beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn, bittet alle Geflügelhalter eindringlich: „Bitte beobachten Sie Ihre Tiere und melden Sie Verdachtsfälle unverzüglich dem Kreis!“ Symptome der Geflügelpest können sein: hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier. Ein Warnzeichen für Geflügelhalter ist auch, wenn vermehrt Tiere in ihrem Bestand versterben. Dann sollten sie sich mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen. Enten und Gänse erkranken seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.

Verdachtsfälle in Haltungen und der Fund von toten Wildvögeln kann dem Veterinäramt des Kreises Paderborn gemeldet werden unter veterinaeramt@kreis-paderborn.de. An den Wochenenden ist ein Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden möglich, Tel. 02955 7676-0.

 
 
 

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