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02. April 2021

Beobachtungsgebiet in Lichtenau-Henglarn aufgehoben: Klinische Untersuchungen abgeschlossen

Aufstallpflicht gilt weiterhin im gesamten Kreisgebiet

Die klinischen Untersuchungen im Beobachtungsgebiet in Lichtenau-Henglarn sind abgeschlossen. „Wir haben keinerlei Auffälligkeiten festgestellt und können das Beobachtungsgebiet aufheben“, erklärt die stellvertretende Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Marlies Bölling. Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung vom 02.04.2021 zur Aufhebung des Beobachtungsgebietes in Lichtenau - Henglarn tritt am Samstag, 03. April in Kraft.

Hintergrund: Am 3. März war in einer Hobbyhaltung in Lichtenau-Henglarn die Geflügelpest ausgebrochen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte die hoch ansteckende Form, das Influenza Virus A, Subtyp H5N8, nachgewiesen. Rund 50 Tiere in der Hobbyhaltung in Lichtenau-Henglarn mussten nach der Geflügelpestverordnung vorsorglich eingeschläfert werden.

Im Beobachtungsgebiet waren insgesamt 460 Betriebe mit rund 224.800 Stück Geflügel registriert. Die speziellen Auflagen für diese Geflügelhalter sind aufgehoben: So dürfen Tiere, Fleisch oder auch Eier wieder transportiert werden.
„Für den gesamten Kreis Paderborn gilt nach wie vor eine Aufstallpflicht“, betont die Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Elisabeth Altfeld. Sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse muss auch weiterhin in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden. Der Geflügelpesterreger kann direkt durch Kontakt mit Wildvögeln und indirekt über infiziertes Futter, Wasser, Gerätschaften, Stiefel Kleidung usw. übertragen werden. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen müssen deshalb auch weiterhin streng eingehalten werden. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Die Geflügelhalter werden gebeten, ihre Bestände weiterhin sorgfältig zu beobachten. Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier sowie vermehrte Todesfälle können Anzeichen sein. Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte umgehend das Veterinäramt unter der Nummer 05251 308-3939, erreichbar Mo – Fr (außer feiertags) von 9 bis 16 Uhr, kontaktiert werden. Außerhalb der Servicezeiten des Infotelefons können die Veterinäre über die Kreisleitstelle unter der 02955-7676-0 erreicht werden.

 
 
 

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