Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

28. Mai 2021

Bremsenfallen tragen zum Insektensterben bei

Umweltamt des Kreises informiert über neuen Erlass des Landesministeriums

Pferdebremsen sind zugegebenermaßen lästige Tiere: Sie umschwirren Ross und Reiter unerlässlich und die weiblichen Exemplare hinterlassen juckende Stiche. Kein Wunder, dass viele Pferdehalter und Reiter deshalb zu Bremsenfallen greifen, um die Blutsauger los zu werden. Doch Achtung! Nach einem Erlass des nordrheinwestfälischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz aus dem letzten Jahr unterliegt der Einsatz solcher Bremsenfallen neuen Restriktionen.

Das Problem: Bremsenfallen locken nicht nur Pferdebremsen an, sondern auch etliche weitere Insekten und tragen damit zum Insektensterben bei. Gleichzeitig ist ihr tatsächlicher Nutzen nicht nachgewiesen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass bei einem Feldversuch über 21 Wochen mit sechs Fallen nicht nur Pferdebremsen eingefangen wurden. Stattdessen fanden die Wissenschaftler andere 53.438 flugfähige Insekten. Darunter befanden sich einige besonders geschützte Arten, so zum Beispiel Schmetterlinge oder Wildbienen.

Aufgrund der Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Untersuchung hat das Landesministerium erlassen, dass Bremsenfallen nicht in Nationalparks, Fauna-Flora-Habitat- (FFH) und Naturschutzgebieten sowie in gesetzlich geschützten Biotopen aufgestellt werden dürfen. Außerhalb dieser Gebiete dürfen Bremsenfallen nur in der Flugzeit der Bremsen vom 1. Juni bis zum 15. September eingesetzt werden. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

„Jeder Pferdebesitzer, der eine Bremsenfalle einsetzt, sollte sich verdeutlichen, wie viele weitere Insekten in der Falle gefangen werden und verenden“, betont Susan Mende vom Umweltamt des Kreises Paderborn. Die Expertin empfiehlt, auf andere Maßnahmen wie die Nutzung von Fliegendecken oder Ausreitdecken aus Netzstoff und High-Tech-Stoffen oder aber natürliche Duftöle zurückzugreifen. Eine Übersicht der Schutzgebiete, für die der neue NRW-Erlass greift, ist im Geoportal des Kreises zu finden.

 
 
 

Kontakt

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“