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06. Mai 2021

Corona-Notbremse ab 8. Mai gelockert für Schulen und Kindergärten

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt das Unterschreiten des Schwellenwertes der Sieben-Tages-Inzidenz von 165 per Allgemeinverfügung fest

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat per Allgemeinverfügung festgestellt, dass der Kreis Paderborn den Schwellenwert der Sieben-Tages-Inzidenz von 165 im Sinne des neuen Infektionsschutzgesetzes unterschritten hat und deshalb die schärferen Regelungen der bundesweiten Corona-Notbremse für Schulen und Kindergärten am 8. Mai außer Kraft treten. Schulen dürfen ab dem kommenden Montag, 10. Mai, den Wechselunterricht wieder aufnehmen. Kindertageseinrichtungen dürfen ab Samstag, 8. Mai in den eingeschränkten Regelbetrieb, wie vor der Notbremse, zurückkehren.

Hintergrund: Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes am 22. April 2021 um den Paragraphen 28 b ersetzt, der die „Bundesweit einheitlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen", regelt, die so genannte Corona-Notbremse. Bei den Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes nach § 28b handelt es sich um bundeseinheitliche Vorgaben, die bis zum 30. Juni 2021 gültig sind. Jedes Bundesland muss diese Mindeststandards einhalten, kann jedoch auch darüberhinausgehende schärfere Maßnahmen festlegen.

Im Kreis Paderborn greift seit Samstag, 24. April die Corona-Notbremse mit verschärften Regelungen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens. Zwischenzeitlich konnten bereits erste Lockerungen für den Einzelhandel in Kraft treten. Ab dem morgigen Freitag, 7. Mai, ist Einkaufen mit Termin und Vorweisen eines tagesaktuellen negativen Schnelltests, der nicht älter ist als 24 h ist, grundsätzlich möglich. Für Geimpfte und Genesene gibt es Erleichterungen.

Alle Infos zur Notbremse und den aktuell geltenden Regeln.

 
 
 

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